Umsatzsteuerfreie Umsätze im Inland in der Umsatzsteuererklärung

  • Hallo,

    ich habe ein Geschäftskonto bei N26 für mein Nebengewerbe, auf das ich einmal im Monat ein Cashback auf getätigte Umsätze bekomme, das bisher immer im Bereich unter 1 Euro liegt. Die getätigten Umsätze sind teils umsatzsteuerpflichtig und teils umsatzsteuerfrei bzw. nicht steuerbar. An anderer Stelle habe ich gelesen dass der Cashback nicht umsatzsteuerpflichtig sein soll. Dann frage ich mich aber, wo ich das in der Umsatzsteuererklärung angeben soll. Ich falle nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Weiß hier irgendjemand Rat?

    Gruß

    Christian

  • Einnahmen zu 0 Prozent Umsatzsteuer erfassen Sie in der Gewinnerfassung/Gewinnermittlung mit dem Schalter 0 Prozent. Damit werden diese Einnahmen entsprechend ohne Umsatzsteuer erfasst.

    Ggf. legen Sie eine gesonderte Einnahme an.

    Mit diesem Hinweis ist nichts zu der von Ihnen aufgeworfenen steuerrechtlichen Problematik ausgesagt, lediglich zur Erfassungsmethode in der SSE.

    Staufer

  • Danke für die Antwort, aber mir geht es nicht um die Gewinnermittlung, sondern um die Umsatzsteuererklärung. Da man dort ja auch z. B. die im Inland nicht steuerbaren Umsätze (z. B. bei Leistungen in die USA) angeben muss, würde ich denken, dass man auch umsatzsteuerfreie Umsätze im Inland irgendwo angeben muss. Oder liege ich da falsch und solche Umsätze werden in der Umsatzsteuererklärung ignoriert?

  • Es gibt kein eigenes Modul Umsatzsteuer.

    Aus der Gewinnermittlung heraus geben Sie sowohl die Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR als auch die Umsatzsteuererklärung ab. Siehe Navigation links.

    Bei den einzelnen Einnahmen, d.h. für jede Prozentzahl der Umsatzsteuer einschließlich 0, legen Sie unter „Einnahme“ eine neue, eigene Erfassung an. Sie haben dann mehrere Einnahmen mit unterschiedlichen Prozentsätzen.

    Wenn Sie den USt-Prozentsatz 0 angegeben haben, wird keine Umsatzsteuer erfasst.

    Staufer

  • Leider habe ich das Problem anscheinend noch nicht gelöst, denn ich konnte die Umsatzsteuererklärung so nicht absenden.

    Ich habe auf dem Hauptmenüpunkt zur Umsatzsteuererklärung bei "Umsätze und Vorsteuer" unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen" die Umsätze ohne Umsatzsteuer eingegeben, nämlich 8 Euro. Im Feld USt habe ich logischerweise 0,00 stehen lassen.

    Wenn ich die Umsatzsteuererklärung absenden möchte, erscheint ein Fehlerdialog:

    Quote

    Fehler während der Plausibilitätsprüfung, Datensatz nicht plausibel.

    Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen müssen die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer und die Steuer gemeinsam angegeben werden.

    Fehler: 30091

    Was läuft da falsch?

  • Erfassen Sie erst mal alles nur bei Einnahmen. Je USt-Prozentsatz eine Erfassung. Alles andere löschen Sie mal. Es geht nicht um den Eintrag Null Euro Umsatzsteuer, sondern um Null Prozent Umsatzsteuer. Wenn Sie richtig erfassen, kommen die plausiblen Angaben von alleine.

    Staufer

  • Meiner Meinung nach muss man die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerbefreiten Umsätze direkt in der Umsatzsteuerklärung erfassen, es sei denn,

    man bucht einzeln unter Verwendung eines Kontenrahmens. Ich weiß allerdings nicht, ob das überhaupt unterstützt wird, da ich mit einem richtigen

    Buchhaltungsprogramm arbeite.

  • ...

    Ich habe auf dem Hauptmenüpunkt zur Umsatzsteuererklärung bei "Umsätze und Vorsteuer" unter "Umsätze zu anderen Steuersätzen" die Umsätze ohne Umsatzsteuer eingegeben, nämlich 8 Euro. Im Feld USt habe ich logischerweise 0,00 stehen lassen.

    ...

    Umsätze zu anderen Steuersätzen sind keine Umsätze mit 0 %, sondern alles, was von 0, 7 oder 19 % abweicht. Daher darf auch die Umsatzsteuer zu einem hier erfassten Betrag nicht Null sein, sonst meckert ELSTER.

    M.E. ist die Eintragung als Betriebseinnahmen mit 0 % richtig, oder ggf. direkt im Zweig Umsatzsteuererklärung unter "Steuerfreie Umsätze".

  • … Ich weiß allerdings nicht, ob das überhaupt unterstützt wird …

    Wird unterstützt. crizzi muss bei den genannten Einnahmen den Schalter beim Umsatzsteuersatz auf „0“ stellen. Habe das schon x-mal erfolgreich gemacht. Für jeden anderen Prozentsatz muss er gesonderte Einnahmen anlegen.

    Staufer

  • Nach meiner Meinung muss dieser Umsatz, vorausgesetzt, er ist nach § 4 Nr. 8 d UStG umsatzsteuerbefreit, unabhängig von der Erfassung

    in der EÜR, in der Umsatzsteuererklärung gesondert erfasst werden. In der EÜR wird die Erfassung mit dem Steuersatz 0 richtig sein, aber das

    führt nicht dazu, dass er im Umsatzsteuerformular in der richtigen Zeile landet .

  • Wenn man die Erfassung bei den Betriebseinnahmen vornimmt, braucht bzw. dürfte man dann nicht auf der Umsatzsteuererklärung die Einstellung "Beträge für die Umsatzsteuererklärung manuell erfassen" zu wählen. Dann holt sich das Programm den Betrag aus den BE und er wird automatisch in der USt-Erklärung Zeile 74 erscheinen. Der Betrag ist dann automatisch in der EÜR und in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt.

    Nur wenn man für die Umsatzsteuererklärung die Einstellung "Beträge für die Umsatzsteuererklärung manuell erfassen" verwendet, muss man die Erfassung direkt bei der USt-Erklärung vornehmen, denn dann holt das Programm nichts aus den BE oder BA, sondern man soll alle Summen für die USt-Erklärung hier manuell eingeben. Auch auf diese Weise geht das dann aber in dieselbe Zeile (74) der USt-Erklärung.

  • Dann holt sich das Programm den Betrag aus den BE und er wird automatisch in der USt-Erklärung Zeile 74 erscheinen.

    In den Beiträgen #1 und #3 ist von diversen umsatzsteuerbefreiten bzw. nicht steuerbaren Umsätzen die Rede. Die gehören ja wohl nicht alle

    in die Zeile 74. Wie soll die Automatik das aufteilen können ?

  • Für die Automatik sind die Auswahlen wichtig, die man für die 0-%-Positionen auswählt, wenn man eine Einnahmeposition mit 0 % anlegt.

    Solange man dort "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" - "Nicht zum Gesamtumsatz gehörend" nach § 4 Nr. 8 auswählt, ist das dasselbe, als würde man die Eintragung wie auf der Abbildung direkt bei der USt-Erklärung vornehmen.

    Man kann das einfach mal mit einer leeren Datei ausprobieren.

    Für andere Zeilen des Formulars sind dann sicherlich andere Auswahlen bei der Einnahmeposition notwendig.

  • crizzi

    Beachten Sie, dass der Cashback zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört, wenngleich ggf. ohne Umsatzsteuer (USt: 0 %). Sie müssen ihn deshalb in der Gewinnermittlung erfassen.

    Ist Ihnen der Unterschied zwischen EÜR und Umsatzsteuererklärung geläufig? Beide geben Sie in der SSE aus der Gewinnermittlung ab.

    PS: In der Gewinnermittlung erfassen Sie auch Ihre einnahmemindernden Umsatzsteuerzahlungen.

    Staufer

  • Staufer, ja dieser Unterschied ist mir geläufig.

    Was ich aber tatsächlich anscheinend nicht verstehe ist, wie Gesamtumsatz und steuerpflichtige Einnahmen zusammenhängen. Laut dem von mir gestern verlinkten Artikel gehört ein solcher Cashback nicht zum Gesamtumsatz. Ich hätte gedacht, dass ich alles in der EÜR angeben muss, das zum Gesamtumsatz gehört, und nur das. Inwiefern gehört das Cashback nicht zum Gesamtumsatz, wenn es doch meinen Gewinn erhöht?

    Übrigens habe ich in meiner EÜR den Cashback als Einnahme ohne USt angegeben.

  • Mit der EÜR nicht, aber anscheinend mit der Umsatzsteuererklärung. Siehe den Screenshot in Beitrag #11, es gibt "nicht zum Gesamtumsatz gehörend" und "zum Gesamtumsatz gehörend". Nach § 4 Nr. 8d UStG gehört der Cashback nicht zum Gesamtumsatz, trotzdem erhöht er meinen Gewinn und ich muss ihn in der EÜR angeben. Diesen Zusammenhang verstehe ich (als Laie) nicht. Mein laienhaftes Verständnis war, dass alles was meinen Gewinn erhöht zum Gesamtumsatz gehören müsste und in das entsprechende Feld der Umsatzsteuerklärung eingetragen werden muss.

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