Hallo Leute,
bin heute auf die Seite aufmerksam geworden und muss schon jetzt konstatieren, dass enorm viel Wissen zur Verfügung gestellt wird. Dafür möchte ich ein Riesenlob aussprechen.
Weiterhin möchte ich um Verständnis bitten, als dass ich die nächsten Tage das ein oder andere mal zu viele Fragen stelle. Dies hat den Hintergrund, als dass ich als Berufseinsteiger bis dato mich mit dem Thema: Steuererklärung nicht beschäftigt habe. Mein Wissen basiert auf eine 4 jährige Studienzeit zwischen 2008 und 2012 im Bereich Rechnungswesen.
Um hier, auch wie viele andere Arbeitnehmer Steuervorteile wie bsp. Kinderfreibetrag, Sonderausgaben, Verpflegungsaufwand, etc... nutzen kann, wende ich mich an Euch, mit der Bitte, mich mit Eurem Wissensvorsprung doch eine Art Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten.
Nun, ich habe seit 2019 für diverse Arbeitgeber als Arbeitnehmer auf Vollzeitbasis gearbeitet. Die Einkommensteuererklärung habe ich als Arbeitnehmer immer rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr dem Finanzamt vorzulegen?
Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, bitte ich Euch, mir bei diesem Thema zu helfen.
Für Eure Mühe danke ich im Voraus und verbleibe
MfG
Nader El Nomeiri
E-Mail: [email protected]