Ausgaben für Versorgungswerk tauchen nicht bei den Sonderausgaben auf

  • Hallo,

    meine Frau arbeitet als Ärztin und wir geben zusammen eine Steuererklärung ab. Mich verwirrt, dass nach Abruf der Daten vom Finanzamt per Elster unter "Sonderausgaben -> Gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Einrichtungen" eine Summe angegeben wird, welche folgende Bestandteile enthält:

    AN-Anteil Versorgungswerk Ehefrau

    AG-Anteil Versorgungswerk Ehefrau

    AN-Anteil Gesetzliche Rentenversicherung Ehemann

    Wenn ich aber dann auf den Pfeil daneben klicke, werden nur der AN-Anteil zur Gesetzl. RV Ehemann angezeigt.

    Ist das ein Programmfehler? Wird am Ende trotzdem alles korrekt berechnet?

    Danke und Gruß

    Peter

  • Auch beim Ehemann muss der AG-Anteil zur RV auftauchen, der fließt ja in die Steuerberechnung ein und wird auch mit den Daten

    der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt. Ich habe keinen passenden Fall, um herauszufinden, ob da etwas falsch läuft.

  • Und warum tauchen die Werte vom Versorgungswerk nicht auf, wenn ich auf den Pfeil neben "Sonderausgaben -> Gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Einrichtungen" klicke? Hier sind nur Ausgaben des Mannes für die GRV zu finden.

  • Das weiß ich nicht. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber abgeführt oder ist deine Frau Selbstzahlerin ? Die Versorgungswerke übermitteln

    die Beiträge nach meiner Kenntnis nicht elektronisch, die werden nur schriftlich bescheinigt.

  • In der Berechnung sieht man die Summe der Altersvorsorgeaufwendungen, die das Programm berücksichtigt. Da dürften die drei Bestandteile enthalten sein.

    Auf dem Dialog für die gesetzliche Rentenversicherung unter den Sonderausgaben sieht man aber nur die dort eingetragenen Beträge, nicht aber die Beträge, die aus einer Lohnsteuerbescheinigung kommen...

    Ist vielleicht etwas unglücklich an der Stelle, aber der blaue Pfeil unter den Sonderausgaben kann ja nur genau 1 anderen Dialog anspringen, auch wenn die Summe Beträge enthält, die aus anderen Bereichen kommen.

  • Und warum tauchen die Werte vom Versorgungswerk nicht auf, wenn ich auf den Pfeil neben "Sonderausgaben -> Gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Einrichtungen" klicke? Hier sind nur Ausgaben des Mannes für die GRV zu finden.

    die Versorgungswerke (zumindest die Ärzteversorgungen) übermitteln die Daten nicht elektronisch an die Finanzämter. Man muss sie immer händisch eingeben.

  • Zitat

    Ist vielleicht etwas unglücklich an der Stelle, aber der blaue Pfeil unter den Sonderausgaben kann ja nur genau 1 anderen Dialog anspringen, auch wenn die Summe Beträge enthält, die aus anderen Bereichen kommen.

    Danke für den Hinweis. Aber klickt man auf den Pfeil, dann erscheinen ja unter den Einträgen zur GRV auch die Einträge zu "Berufsständische Versorgung und landwirtschaftliche Alterskassen". Hier ist aber nichts vom Versorgungswerk eingetragen.

    Zitat

    die Versorgungswerke (zumindest die Ärzteversorgungen) übermitteln die Daten nicht elektronisch an die Finanzämter. Man muss sie immer händisch eingeben.

    Das stimmt so nicht. Meine Frau ist ja angestellte Ärztin und "oben" bei "Nichtsselbstständige Einnahmen Ehefrau" finden sich auch AG- und AN-Anteil an das Versorgungswerk, automatisch per Elster übermittelt.

    Zudem ist der Betrag (AG-Anteil und AN-Anteil für das Versorgungswerk, nur AN-Anteil Ehemann an die Gesetzliche RV) in der Übersicht "Sonderausgaben -> Gesetzliche Rentenversicherung und gleichgestellte Einrichtungen" zusammenaddiert angegeben. Doch klicke ich dann auf den Pfeil, erscheint nur der AN-Anteil der GRV des Mannes.

    Meine Fragen sind darum:

    - Muss ich dort (nochmal) die Ausgaben für das Versorgungswerk meine Frau angeben? Ich denke mal nicht, da diese ja in der Übersicht berücksichtigt sind.

    - Muss ich händisch den AG-Anteil der Gesetzl. RV von mir (hier von der Künstlersozialkasse) unter diesem Punkt ergänzen? Per Elster wurde anscheinend nur mein AN-Anteil übermittelt und übenommen.

    Übrigens danke schon mal zwischendurch für die bisherigen Antworten.

  • Wenn die Beiträge der Ehefrau vom Arbeitgeber abgeführt werden, dann stehen die auf der Lohnsteuerbescheinigung des AG und können

    natürlich abgerufen werden.. Die Aussage von stoamandl ist für sich aber schon richtig, das Versorgungswerk übermittelt nicht elektronisch.

    Künstlersozialkasse ist ziemlich speziell, da muss ich auch erst nachsehen.

  • Der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung muss bei Angehörigen der Künstlersozialkasse in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden,

    der darin enthaltene Zuschuss der Künstlersozialkasse in Zeile 7. Eine elektronische Übermittlung dieser Daten erfolgt m. W. nach wie vor nicht.

    Wie man diese Werte in der SSE erfassen muss, damit sie in die richtigen Zeilen geschrieben werden, habe ich noch nicht ausprobiert.

  • Suchbegriff „Künstlersozialkasse“

    Zwei Treffer Eingabefenster; zwei Treffer Hilfen!

    Titel Versicherungen und Altersvorsorge aus dem Reiter Eingabefenster auswählen.

    Schalter Gesetzliche Rentenversicherungen oder gleichgestellte Einrichtungen auswählen.

    Zwei Tabellen werden angezeigt. In den Hinweisen ist der Suchbegriff markiert. Die erste Tabelle dient zur Ansteuerung der Felder 302/402 in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand und entsprechend den Feldern 309/409 in der Zeile 7.

    Wenn „Beide“ in der Tabelle ausgewählt sind, verteilt sich der Beitrag auf die Eheleute zu gleichen Teilen. Das kann manchmal Sinn haben, obwohl das eigentlich so gut wie nicht vorkommt. Dies eröffne den gestalterischen Umgang mit den Sonderausgaben, die bei den Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung natürlich nicht gegeben sind.

    Wurde denn konkret nach der Künstlersozialkasse gefragt oder sollte der Beitrag in #8 anders zu verstehen gewesen sein? Arbeitgeber übermittelt Beiträge an die Künstlersozialkasse??? Diese Beiträge werden eher von den Auftraggebern bei selbständigen Künstlern geleistet.

  • Wurde denn konkret nach der Künstlersozialkasse gefragt oder sollte der Beitrag in #8 anders zu verstehen gewesen sein?

    In dem Thread werden mehrere Themen vermischt. Einmal geht es Beiträge der Ehefrau zu einem ärztlichen Versorgungswerk, die aber vom

    Arbeitgeber abgeführt werden, zum andern geht es um Beiträge des Ehemanns zur gesetzlichen Rentenversicherung. der hierzu von der

    Künstlersozialkasse steuerfreie Zuschüsse erhält. Wie der Zahlungsfluss genau ist, ist mir beim Ehemann noch nicht ganz klar.

  • Also, wenn der Arbeitgeber der Ehefrau Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung meldet und diese auch bescheinigt, sind diese in der Zeile 22a/22b. Oder hier für die Ehefrau 23a/23b. Diese erscheinen in der Zeile 4 der Anlage Vorsorgeaufwand, während dessen die anderen Beiträge zur gesetzlichen Arbeitnehmer-Rentenversicherung in der Zeile 9 der Anlage Vorsorgeaufwand aufgelistet sind. In beiden Fällen sind aber diese Beträge mit Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil addiert.

    Im Gegensatz zur Krankenversicherung ist es bei den Altersvorsorgebeiträgen nicht möglich die gewählte Versicherung im Bereich der Sonderausgaben aufzusuchen und sich als vorgewählte Versicherung anzeigen zu lassen, weil vielleicht Erstattungen oder Korrekturen vorzunehmen wären. Hier muss man dann zunächst in der Formularansicht nachsehen, wo die Beiträge zum Versorgungswerk gelandet sind. Anschließend findet man sie bei der Ergebnisberechnung. Im Dialog Gesetzliche Rentenversicherung erscheinen sie nicht, diese sind ja den Beiträgen ohne Lohnsteuerbescheinigung vorbehalten.

    Eine detaillierte Aufstellung enthält die eigene Anlage Aufstellung der Versicherungsbeiträge und Vorsorgeaufwendungen. Sollte es so sein, dass ein Zuschuss von der Künstlersozialkasse für die Arbeitnehmer-Rentenversicherung des Ehemannes geleistet worden sein, so wären diese im zuvor beschriebenen Bereich ohne eigene Beiträge zu erfassen. Das Ergebnis erscheint dann als Erstattung für seine „Rentenversicherung“.

    Nach der Künstlersozialkasse wird erstmalig (nebenbei) im Beitrag #7 gefragt. Woher weiß der EP, dass dies die Arbeitgeberbeiträge sein sollen? Sind diese Zuschüsse in der Elstermeldung im Abruf? Ob man eine solche Information später diesem Dialog zuweisen kann, weiß ich nicht. Es könnte eine reine Information sein.

  • Ich war 2 Tage offline, so dass ich die Antworten nun erst durchgehen konnte. Der Hinweis auf die Formularansicht hat mir gezeigt, dass das Programm im Hintergrund alles richtigzumachen scheint. Auch wenn in der Programmansicht nicht alles so eindeutig angezeigt wird, vor allem nicht die Aufwendungen für das Versorgungswerk.

    Bezüglich der Künstlersozialkasse habe ich die nun den vollen Beitrag (inklusive Zuschuss) unter "Betrag" eingetragen und dann unter "erstattet" den KSK-bezahlten Anteil eingetragen. Lief auf dasselbe hinaus, als wenn ich gleich unter "Betrag" die Nettozahlung von mir eingetragen hätte, ist aber so natürlich korrekt(er).

    Wie gesagt: entscheidend war der Hinweis auf die Formularansicht, dieser war mir bis dahin nicht bekannt.

    Danke!

  • Lief auf dasselbe hinaus, als wenn ich gleich unter "Betrag" die Nettozahlung von mir eingetragen hätte, ...

    Das glaube ich jetzt nicht. Im Jahr 2022 werden nur 94% der gesamten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich berücksichtigt.

    Der zu 100% steuerfreie Zuschuss der Künstlersozialkasse wird von diesen 94% abgezogen und nicht vom Gesamtbeitrag !

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