Rente aus dem Ausland

  • Können die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ausländische Renten in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, wenn ja, wo?

    Die Rente wird in Luxemburg versteuert, die Kranken- und Pflegeversicherung darauf bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

  • Im Bereich Sonderausgaben - Versicherungen und Altersvorsorge - Kranken- und Pflegeversicherungen können bei der gesetzlichen KV die Beiträge als "Versicherungen von Selbstzahlern" (Auswahl bei Art der Versicherung) erfasst werden, das geht dann in die Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 16 (KV) und 18 (PV).

  • Die Rente wird in Luxemburg versteuert, die Kranken- und Pflegeversicherung darauf bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gezahlt.

    Die Beiträge zur Pflegeversicherung kannst du sicher in Deutschland geltend machen, da diese Beiträge in Luxemburg nicht geltend gemacht

    werden können. Bei den Beiträgen zur Krankenversicherung hätte ich Zweifel. Wenn die in Luxemburg geltend gemacht werden dürfen, musst

    du sie dort erklären. Die Rente ist ja in Deutschland steuerfrei. Siehe § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

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