Ergebnis des Prüfers ist fehlerhaft!

  • Vermietung einer Wohnung, Abrechnung des Wasserverbrauches über den Umlageschlüssel "Personen",
    A.) Vermietung Jan.-bis März: 2 Personen,
    B.) Leerstand im April: 0 (Null) Personen,
    C.) Vermietung von Mai bis Dez.: 3 Personen.
    Ich habe "ordnungsgemäß" für die 3 Verm.zeiträume die Personenzahl wie folgt angegeben:
    A: 2 Pers., B: 0 Personen, C: 3 Personen.

    Dazu gibt der Prüfer den Fehlerhinweis aus: ...."Personen werden bei den Nebenkosten als Umlageschlüssel erfasst ohne die Angabe zur Personenzahl auch bei allen Mietern erfasst zu haben"...

    Nach langen Versuchen habe ich mal testweise eingetippt:
    Zeitraum B: Leerstand, 1 Person (was ja falsch ist, im Leerstand wohnt dort ja keine Person)
    .... und siehe da: der Prüfer macht nun keinen Fehlerhinweis mehr, er schreibt: "Herzlichen Glückwunsch, keinen Fehler gefunden."

    Also der Programmfehler ist: wenn bei "Leerstand" die Personenzahl "0" eingetragen wird, meckert der Prüfer, es wird aber richtig gerechnet....

    Meine Bitte an die Software-Abteilung: mein Problem überprüfen und ggf. Programm überarbeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Cira2005 (20. Mai 2023 um 19:48)

  • M.W. muss für den Leerstand die durchschnittliche Personenzahl angegeben sein, wenn man Kosten über Personenzahl abrechnet. Im Programm gibt es dazu auch diese Information:

    "Sind Betriebskosten nach Personen oder Personentagen umzulegen, so ist die Leerstandsfläche mit der durchschnittlichen Zahl von Personen im Haus pro Wohnung zu berücksichtigen, mindestens aber mit einer Person."

  • Nachfrage nur aus Neugier:

    Wozu in der Einkommensteuererklärung/Anlage VuV so eine detaillierte Eingabe? ICH schreibe nur die Jahreseinnahmen (Umlagen) und Jahresausgaben (Wasserrechnung) rein.

    Oder machen Sie da eine Betriebskostenabrechnung für die Mieter?

    Einmal editiert, zuletzt von HeBu (25. Mai 2023 um 18:11) aus folgendem Grund: Habe nicht aufgepasst: Es geht ja um die Nebenkostenabrechnung.

  • ...das habe ich heute (27.5.2023) gefunden, das entspricht Ihrer Lösung (@Kinsgter):

    Wenn jedoch die Personenanzahl als Verteilerschlüssel gewählt wird, muss die durchschnittliche Belegung des gesamten Hauses berücksichtigt werden, damit die anderen Mieter nicht belastet werden. Die leerstehende Wohnung wird in diesem Fall mit einer Person pro betroffener Wohnung und Fläche berechnet.

    Die Kosten, die auf diesen fiktiven Mieter entfallen, müssen vom Vermieter gezahlt werden. Das stellt sicher, dass nicht alle Mieter unter der leerstehenden Wohnung. Eine Abrechnung mit null Mietern für die leerstehende Unterkunft würde alle aktuellen Mieter benachteiligen.

    Die Rechtsprechung sieht daher vor, dass die durchschnittliche Belegung des gesamten Wohnhauses für die Abrechnung der Leerstandskosten herangezogen werden muss, wenn der Verteilerschlüssel pro Anzahl der Personen vereinbart wurde.

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