Programm erzwingt Eingabe unnötiger Angabe

  • Hallo,


    warum erzwingt das Einkommensteuer-Programm der Steuersparerklärung beim Familienstand die Angabe eines "seit dem" Datums? :thumbdown:


    Bei per Papier eingereichter oder mit anderem Programm eingereichter Steuer-Erklärung konnte ich das Datum bislang weglassen. Keiner vom Finanzamt hat sich beschwert.


    Jetzt mit dem Einkommensteuer-Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft erzwingt das Programm die Eingabe, sonst kann ich das Programm nicht weiter nutzen.


    Was soll das? :cursing:


    Gruß

    Daniel

  • Post by talberg ().

    This post was deleted by the author themselves ().
  • Wie soll das Finanzamt oder ein Steuerprogramm ohne dieses Datum kombiniert mit "Seit dem" feststellen, ob der Grund-oder Splittingtarif zum Ansatz kommt.

    Zum Beispiel: Das Finanzamt wie auch das Steuerprogramm könnten mich fragen, ob der Grund- oder Splittingtarif zum Ansatz kommen soll.


    Und überhaupt, wenn der Steuerpflichtige seit 10 Jahren verheiratet ist, warum muss die Angabe im Programm taggenau sein?


    Jedenfalls hat das Finanzamt korrekt veranlagt auch ohne Nachfrage. Das sollte auch im Programm möglich sein. Meine Meinung.

  • Wieso ist die Meinung falsch? Offensichtlich akzeptieren die amtlichen Formulare auch leere Felder bzw. eher ist es das Finanzamt, das es akzeptiert hat, wenn man diese Felder leer lässt.

  • Da kein Programm ja wissen kann, seit wann, wie lange und ob schon jemand verheiratet sei, ist es doch am einfachsten, das mit einer einzigen simplen Datumsanfrage zu ermitteln! Aber ja, man könnte darüber diskutieren, ob dies nicht auch bereits mit einer Jahresangabe erfüllt sei, wenn es um die Entscheidung für die Anwendung des Splittingtarifs gehe, denn dafür braucht es die genaue Angabe unterjährig nicht. Diese Überlegung wird man aber ebenso wieder verwerfen können, wenn es um bisherige Begünstigungen für Alleinstehende geht, denn diese werden nur Punkt genau gewährt.


    Es ist nicht verboten, selbst nachzudenken und Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie doch wissen, dass Ihr Familienstand oder der Ihrer Angehörigen, schon seit ewiger Zeit besteht, könnten Sie ja auch ein naheliegendes Datum für den Hochzeitstag finden. Ich glaube aber, da gäbe es nicht wenige, die das nicht so gut fänden, wenn einer der ihren diesen wichtigen Tag nicht mehr kenne, obwohl das dann im steuerrechtlichen Sinne erst wieder zum Ausdruck käme, wenn sich der Familienstand dann wieder ändere. :)


    Die Vereinfachung des einen Falles führt zur Verkomplizierung des Anderen. Aus einer einfachen Frage, die mit angemessenem Aufwand beantwortet werden könnte, werden eine größere Anzahl von Fällen abgeglichen. Und damit ist dieser Dialog gerechtfertigt, obwohl eine genaue Angabe gar nicht immer erforderlich scheint.


    Ihre Meinung muss für Sie nicht unbedingt falsch sein, dass würde ich jetzt gar nicht behaupten wollen. Aber darauf zu bestehen, dass es für Ihre Bedürfnisse eine schlichte Vereinfachung geben müsse, die den Dialog für andere nur erschweren würde und damit den ganzen Aufwand, der für diesen Dialog betrieben werden müsse erhöhe, gewiss nicht.

  • Man muss sich doch hier nicht für alles rechtfertigen. Wenn im Einkommensteuer-Mantelbogen (Hauptvordruck) in Zeile 18 vier Datumsfelder

    zur Abfrage diverser Familienstände vorgesehen sind, dann ist es doch logisch, dass die gleichen Familienstände auch in einem Steuerprogramm

    mit Datum abgefragt werden. Auch wenn einzelne der abgefragten Datumsangaben nur ein einziges Jahr steuerliche Auswirkungen haben, das

    Datum verheiratet seit hat nun mal jedes Jahr Bedeutung.

  • Ich weiß nicht, was das mit Rechtfertigung zu tun hat? Ich bin nicht der Programmhersteller. Und hab auch nicht zuerst geantwortet. Für Gimmicks bin ich gar nicht abgeneigt. Deshalb begrüße ich es ja, wenn jemand nach Vereinfachung ruft. Nur manches stellt sich erst nach weiterer Betrachtung als nicht einfacher heraus.

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