Sonn-, Feiertags,- und Nachtzuschläge

  • Hallo, mein Arbeitgeber hat meine Zuschläge voll versteuert. Eine Einzelaufstellung habe ich, kann also den Nachweis erbringen. Wo trage ich die zuviel versteuerten Zuschläge ein? Kann ich sie ggf. vom Betrag der lohnsteuerbescheinigung Feld 3 einfach abziehen?...Allerdings wird die Bescheinigung ans FA ja elektronisch übermittelt. VG

  • Hallo, leider ist das Thema strittig. Mein AG wird nichts veranlassen. Seine Antwort war, dass das mit der Steuererklärung zu klären ist. Ich muss also irgendeine Möglichkeit finden, es steuerlich in der Erklärung geltend zu machen. Nach dem Steuerbescheid werde ich klagen müssen...aber da muss ich jetzt irgendwie erstmal hin. Notfalls, dachte ich, ziehe ich es einfach vom Bruttolohn Feld 3 ab. Aber ich habe eben das Problem der elektronischen Übermittlung. Da kann ich eintragen was ich will. Das Programm sieht auch keine Minusbeträge vor. Das habe ich schon versucht. VG

  • Hallo Anna,
    wie @ Staufer schon schrieb, kann nur der Arbeitgeber hier etwas regeln. Die Aussage, das das mit der Steuererklärung zu klären wäre.. Naja.
    Die Zuschläge sind Lohnbestandteil. Wenn es dort fehlerhaft berücksichtigt sein sollte, kann nur die Lohnbuchhaltung Korrekturen vornehmen. Gegen den dann ergangenen Steuerbescheid zu klgen ist dann wohl wenig sinnvoll.
    Elektronisch kann man sowieso übermitteln was man will. Da dem FA die Lohndaten bereits gemeldet wurden, werden Ihre Eingaben mit den Daten des Arbeitgebers überschrieben. Der Steuerbescheid ist jedenfalls in dieser Hinsicht nicht fehlerhaft.

  • Hallo Anna,
    aber natürlich kannst Du den Bruttobetrag in Feld 3 kürzen. Einfach Deine Aufstellung mit einer Erläuterung zur Steuererklärung dazulegen.
    Die Summen die dein Arbeitgeber an das Finanzamt meldet, sind ja nicht "von Gott gegeben".
    Unstimmigkeiten können also wo immer richtig gestellt werden?
    Richtig, in der Steuererklärung!
    Also sich bitte nicht von einem ggf. unstimmigen Steuerbescheid in die Irre führen lassen. Wenn dein Sachbearbeiter beim Finanzamt deine Aufstellung nicht berücksichtigen sollte, einfach Einspruch einlegen und die Sachlage nochmals erläutern.
    Das alles kostet höchstens eine Briefmarke mehr.

  • Hilfreich zu einer detaillierten Erläuterung ist da immer eine Excel-Tabelle; da würde ich als Gesamt-Beispiel mal expliziert den Monat Jan. 2014 in alle! Gehalts-Bestandteile "zerlegen" und die Abrechnungspositionen "...zuschläge" aufteilen in die Arbeitszeiten mit und ohne Steuerpflicht, Bildung mit Teilsummen. Und dann reicht es, in den übrigen Monaten Febr. bis Dez. 2014 nur noch die Pos. "...zuschläge" rechnerisch zu belegen und als Jahressumme zu berechnen.

    Und denken Sie daran: nicht alle! Zuschläge sind steuerfrei! Hierzu ausführlich die St.literatur lesen.

  • Hallo und vielen Dank. Ich denke, das wird das Einfachste sein. Genauso werde ich es dann machen.
    an Huepi2: Danke für den Hinweis, aber der AG ist direkt die Steuerverwaltung, wenn Du verstehst. Es wird also auf jeden Fall auf eine Klage hinauslaufen. Es geht hier nämlich um eine Gesetzesänderung bei den Nacht- und Feiertagszuschlägen bei Beamten. Früher wurden die pauschal abgegolten- Versteuerung kein Thema. Seit November 2013 ist das aber nicht mehr so- jetzt werden sie nach der tatsächlichen Erschwernis abgegolten. Bei der Steuerverwaltung gibt es daher ein Auslegungsproblem. Offensichtlich hat dort noch keiner den gravierenden Unterschied erkannt. Nachfragen jedenfalls blieben ohne Erfolg, Anträge ebenso. Es gibt also nur den Weg über die Steuererklärung- manchmal ist das eben so...ansonsten gebe ich Dir natürlich recht- der AG oder dessen Buchhaltung ist der Ansprechpartner. LG Anna

  • Zitat von Anna;16280

    Es gibt also nur den Weg über die Steuererklärung- manchmal ist das eben so...


    Ja manchmal ist es wircklich so...

    Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.

  • Zitat von Anna;16280

    Es gibt also nur den Weg über die Steuererklärung- manchmal ist das eben so...


    Ja manchmal ist es wircklich so...

    Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden.

  • Hallo Anna, verstehe jetzt ihr Anliegen nicht wirklich . Wenn es um beamtenrechtliche Bestimmungen geht, dann hat das mit Lohnsteuer/Einkommensteuer nichts zu tun. Oder liege ich da falsch ?Gruß

  • Ich denke, die Besoldungsstelle in einer öffentlichen Verwaltung wird schon wissen, was rechtmäßig ist. Das ist doch kein irgendwie gearteter Arbeitgeber, der den Mitarbeiter zu seinen eigenen Vorteilen über den Tisch zieht. Ausgerechnet auch noch ein Finanzamt; da dürfte am Ende nichts anderes herauskommen als das, was die Besoldungsstelle des Finanzamtes geprüft hat. In Behörden gibt es viele Instanzen und Unterstützer, die Ihnen helfen werden. Wenn überhaupt Klage, dann gegen die Festsetzung des ausgezahlten Gehaltes. Dann ist die Sache für alle Zeiten geklärt.

    Staufer

  • Großes Fragezeichen...grundsätzlich: Beamte zahlen Steuern, wie jede/jeder andere auch. Zu viel gezahlte Steuern macht auch ein Beamter über seine Steuererklärung geltend. Und die Finanzverwaltung ist nicht unfehlbar, wie jeder andere Arbeitgeber auch...oder gibt es im Steuerrecht keine Urteile zuungunsten der Finanzverwaltung? Ach ja und die Finanzverwaltung besteht nicht nur aus Finanzämtern- sonst wüsste ich vermutlich, wo ich es eintragen soll ;-)VG Anna

  • Hallo Anna, wie ging das denn aus? Hast Du geklagt und Recht bekommen? Ich habe im Moment das gleiche Problem. Falls das in Deinem Sinne ausging, hast Du vielleicht das Aktenzeichen des Verfahrens für mich?

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