Vorsteuererstattung Photovoltaik in berichtigter Umsatzsteuer Voranmeldung

  • Hallo,

    ich verwende das Modul Photovoltaik 2022 und möchte für meine PV Anlage im Rahmen einer berichtigten Umsatzsteuer Voranmeldung 2022/Q4 mir die Vorsteuer aus dem Kauf der PV Anlage erstatten lassen. Mit der Umsatzsteuer + Einkommensteuererklärung 2022 möchte ich noch ein wenig warten, da die Auslegung der Steuergesetze bezüglich PV noch nicht abschließend geklärt zu sein scheint. Laut FA sollten beide Erklärungen gleichzeitig eingereicht werden.


    Gibt es eine Möglichkeit das mit dem Programm zu bewerkstelligen?

    Vielen Dank & Gruß

    Roman

  • Im PV-Modul ist die berichtigte Voranmeldung möglich, auf dem Dialog für die Voranmeldungen gibt es die entsprechende Option. Wenn der Kauf der Anlage mit einem entsprechenden Datum im Q4 erfasst ist, sollte die Umsatzsteuer aus dem Kauf automatisch in diese Voranmeldung gehen.

  • Ja, super das geht. Vielen Dank!

    Mein Problem war, dass das Kaudatum der Anlage am 15. September 2022 also Ende Q3 lag und das FA auf eine USt Voranmeldung für Q3 verzichtet hat. Wenn ich das Kaufdatum auf den 1. Oktober anpasse rechent mir das Programm die Vorsteuererstattung entsprechend aus. Ich muss mir also schauen, wie ich mit diesem Datum umgehe ...

  • Hallo,

    ich habe zwei Fragen:
    1. Unsere PV-Anlage ist aus 2020. Da seit 2022 alles steuerfrei ist, können wir uns die Umsatzsteuer, die wir 2022 für Umsätze bei den Stadtwerken gezahlt haben, zurückholen? Falls ja, wie?

    2. Durch die degressive Abschreibung haben wir erhebliche Verluste auch für 2022 erwirtschaftet. Werden diese negativen Einkünfte bei der Eikommensteuer berücksichtigt? Wenn nicht, gibt es da schon Musterklagen, an die man sich anhängen kann?

  • 1. Frage: Nein

    2. Frage: nein.

    Sie geben künftig keine Anlage EÜR mehr ab , d.h. dem Finanzamt werden keine Verluste mehr gemeldet.

    Die vom Netzbetreiber überwiesene Umsatzsteuer, leiten Sie selbstverständlich in Form einer Umsatzsteuerklärung an dass FA weiter.

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