Hallo Zusammen,
es geht um ein widerrufenes Darlehen, für das im Rahmen eines Vergleichs die Bank "Nutzungsersatz" gezahlt und davon pauschal 25 % Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten hat.
Da die Steuerbescheide aus den Vorjahren noch offen sind, stellt sich mir die folgende Frage: Ist es möglich, für die Vorjahre noch die Anlage KAP abzugeben und darin die jeweils für dieses Darlehen gezahlten Zinsen und Tilgungen einzutragen, um durch Verlustvortrag bei Kapitaleinkünften die abgeführten Steuern wieder zu holen?
Ich hoffe, mich einigermaßen verständlich ausgedrückt zu haben und danke schon mal ganz herzlichen im Voraus für hilfreiche Tipps und Anregungen
LG Michi