Kapitalerträge bei Erbe

  • Hallo zusammen,


    aus einem Erbfall der 2020 eingetroffen wurde mir nun über die Bank eine Steuerbescheinigung für das Jahr 2022 übersandt welche jedoch noch auf den verstorbenen lautet.

    Meine Frage ist nun, kann ich diese einfach in meiner Steuererklärung als Kap-Einkünfte angeben obwohl diese nicht auf meinen Namen läuft?


    Ich hoffe Ihr könnt mir eine positive Rückmeldung geben.

  • Meine Frage ist nun, kann ich diese einfach in meiner Steuererklärung als Kap-Einkünfte angeben obwohl diese nicht auf meinen Namen läuft?

    Wenn hinter dem Namen des Erblassers Nachlass steht und dem Finanzamt gegenüber die alleinige Erbfolge nachgewiesen ist,

    kannst du die Kapitalerträge als eigene erklären. Ob das notwendig oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

  • Wenn hinter dem Namen des Erblassers Nachlass steht und dem Finanzamt gegenüber die alleinige Erbfolge nachgewiesen ist,

    kannst du die Kapitalerträge als eigene erklären. Ob das notwendig oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

    Nein leider steht hinter dem Namen meines Vaters nicht Nachlass. Ich war auch der alleinige Erbe und wenn ich diese in meiner Erklärung angeben würde, dann hätte dies für mich natürlich einen höheren Erstattungsvorteil. Aber wie ich dich richtig verstehe würde es ohne diesen Zusatz wohl nicht funktionieren.

  • Ich war auch der alleinige Erbe ...

    Warum ist dann das Konto immer noch nicht auf deinen Namen umgeschrieben worden ? Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird

    natürlich umständlicher, wenn die Bank nach wie vor Kapitalerträge für jemand bestätigt, der bereits 2020 verstorben ist und 2022 keine

    Kapitalerträge mehr haben kann.

  • Warum ist dann das Konto immer noch nicht auf deinen Namen umgeschrieben worden ? Der Nachweis gegenüber dem Finanzamt wird

    natürlich umständlicher, wenn die Bank nach wie vor Kapitalerträge für jemand bestätigt, der bereits 2020 verstorben ist und 2022 keine

    Kapitalerträge mehr haben kann.

    Das muss ich mit der Bank jetzt auch einmal abklären, aber würde dem FA nicht bei Geltendmachung auch der Erbschein als Nachweis dienen?

  • Natürlich kann man die Erbfolge nachweisen, es ist eben umständlicher. Normalerweise schreibt die Bank das Konto nach Vorlage

    des Erbscheins auf den oder die Erben um. Bis dahin wird es mit dem Zusatz Nachlass weitergeführt. Unsere Banken schreiben das sofort

    dazu, nachdem der Sterbefall gemeldet wurde.

  • Die Bank wird es wahrscheinlich für dieses Sparkonto oder Erträgnisses einfach noch nicht gewusst haben oder vergessen haben zu ändern. Vielleicht standen noch ungeklärte Fragen zum Zugriff auf das Konto offen und der Vorgang ist dann einfach nur liegen geblieben. Wie kommen Sie denn an das Konto heran? Etwa weil Ihr Vater als ursprünglicher Kontoinhaber Ihnen einmal eine Vollmacht erteilt hatte oder weil Sie einfach nur Kenntnis auf die Userdaten haben?

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