Hallo zusammen,
wir wohnen in Bayern. Unser Wohnzimmer im Erdgeschoss erfüllt nicht die Anforderungen der Raumhöhe für Aufenthaltsräume von 2,4 m lt. BayBo Art. 45; ist aber höher als 2 m.
Damit schlussfolgere ich, dass ich lt. Wohnflächenverordnung §2 Art. 3 Satz 2 (Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:... Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie...) die Fläche bei der Wohnflächenermittlung weglassen darf?
Wie seht ihr das?
Schöne Grüße
Claudia