Wohnzimmer in Bayern hat nicht die Raumhöhe die nach BayBo vorgeschrieben ist - muss ich die Fläche nun mitrechnen?

  • Hallo zusammen,

    wir wohnen in Bayern. Unser Wohnzimmer im Erdgeschoss erfüllt nicht die Anforderungen der Raumhöhe für Aufenthaltsräume von 2,4 m lt. BayBo Art. 45; ist aber höher als 2 m.

    Damit schlussfolgere ich, dass ich lt. Wohnflächenverordnung §2 Art. 3 Satz 2 (Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:... Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie...) die Fläche bei der Wohnflächenermittlung weglassen darf?

    Wie seht ihr das?

    Schöne Grüße

    Claudia

  • Zu welcher Gebäudeklasse gehört denn das Haus ? Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt das ja nicht, meines Erachtens

    ist es außerdem generell zweifelhaft, ob das für Bestandsgebäude überhaupt Wirkung entfaltet. Da müsste ja die Bauordnungsbehörde

    die Nutzung als Aufenthaltsraum untersagen.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine abgehängte Decke die Grundsteuerberechnung beeinflussen kann.

    Stellen wir uns mal den Extremfall vor:

    Wenn man diese abgehängten Decken im ganzen Haus einbaute, dann hätte man ein "Wohnhaus" mit null m² Wohnfläche. Mit diesem Trick könnte man dann die Grundsteuer erheblich senken. Ich glaube nicht, dass das Finanzamt da mitspielen würde.

    Aber man weiß ja nie, wie Juristen ticken...

  • Wenn sich durch eine abgehängte Decke die Raumhöhe verringert,

    hat das KEINEN Einfluss auf die Wohnflächenberechnung!!!
    Bei jeder Wohnflächenberechnung ist immer von der "nicht modifizierten" Raumhöhe = Original-Raumhöhe auszugehen.

    Das gilt meiner Meinung nach auch bei Wärmedämmung an der Deckenunterseite.

  • Du kannst doch lesen ? Der Titel heißt:

    "Wohnzimmer in Bayern hat nicht die Raumhöhe die nach BayBo vorgeschrieben ist - muss ich die Fläche nun mitrechnen?

    Eben, weil ich lesen kann:

    "Wohnzimmer in Bayern hat nicht die Raumhöhe die nach BayBo vorgeschrieben ist" ist keine Frage sondern eine Aussage

    "muss ich die Fläche nun mitrechnen?" das ist die Frage!

    Und die Antwort/Meinung der Teilnehmer lautet "Ja!".

    Aber noch eine Zusatzfrage: Wer ist denn Charlie24? Doch ein Roboter?

    Diese Frage wurde schon mal in einem anderen Thema gestellt - aber dort nicht beantwortet.

    Mit menschlichen Grüßen

    HeBu

  • Wenn am Schluss eines Titels ein Fragezeichen steht, darf man bei der Antwort auch auf die Behauptung im ersten Halbsatz eingehen.

    Die Behauptung ist ja für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 in Bayern nicht richtig.

    Aber noch eine Zusatzfrage: Wer ist denn Charlie24? Doch ein Roboter?

    Vielleicht kann KI mich und andere Forumsteilnehmer in einigen Jahren ersetzen, noch ist es nicht soweit.

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