Guten Tag,
meine Frau hat letztes Jahr bis zum 12.11. Elterngeld bezogen. Sie hat in der Zeit auch als Aushilfe in ihrer Arbeitsstelle gearbeitet. In den Lohnabrechnungen ist dieser Aushilfslohn mit "P" (Pauschalierung) gekennzeichnet.
In der Septemberabrechnung hat sie die Energiepreispauschale mit Buchstabe F (Frei) über ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. In der Lohnsteuerbescheinigung steht kein "E". Ich vermute, weil sie die Energiepreispauschale wegen ihres Elterngelds bekommen hat.
Was kreuze ich nun auf der Seite "Energiepreispauschale für Arbeitgeber" für sie bei der Frage, ob im Rahmen der Beschäftigung die Energiepreispauschale ausgezahlt wurde, an?
Viele Grüße
Johannes