Hallo Freunde der Steuertipps,
sind vom Finanzamt gepfändete (Miet-)einnahmen zu versteuern? Bzw. sind diese gepfändeten Einnahmen in der EkSt.-Erklärung anzugeben?
Es geht um 2019 und folgende Jahre.
Hallo Freunde der Steuertipps,
sind vom Finanzamt gepfändete (Miet-)einnahmen zu versteuern? Bzw. sind diese gepfändeten Einnahmen in der EkSt.-Erklärung anzugeben?
Es geht um 2019 und folgende Jahre.
sind vom Finanzamt gepfändete (Miet-)einnahmen zu versteuern?
Natürlich sind Überschüsse aus Vermietung zu versteuern. Dafür gibt es die Anlage V bzw. den passenden Erfassungsdialog in der SSE.
welche Art von Überschüssen meinst du? Ich sprach von gepfändeten Einnahmen, die mir letztlich nicht zufließen
Ich sprach von gepfändeten Einnahmen, die mir letztlich nicht zufließen
Ja und ? Steuerlich rechnen die zu deinen Einnahmen. Ob sie ein Gläubiger gepfändet hat und aus welchem Grund, ist doch nicht relevant.
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