Tod Person A und deren Pauschbeträge

  • Hallo,

    auch durch die Forumssuche bin ich nicht schlau geworden und bitte um Erläuterung einer Lösung für die folgende Problemstellung:

    Person A und Person B erfüllen im Veranlagungsjahr 2022 die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung. Person A verstirbt im Juni 2022. Bei der Eingabe in die Maske der SteuerSparErklärung kann der Tod der Person A und der Witwenstand der Person B nur in Verbindung mit der Auswahl einer Einzelveranlagung durchgeführt werden. Was wiederum zur Folge hat, dass z. B. ein Pauschbetrag für eine 100%ige Erwerbsminderung der Person A nicht mehr erscheint, da nur für Person B Angaben getroffen werden können.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der erste User bin, der vor diesem Problem steht. Vielleicht weiß ja die Community Rat.

  • Im Sterbejahr gibt man verheiratet an, was sonst ? Für die Ehefrau spielt das Thema erst 2023 eine Rolle. Da ist sie dann die Steuerpflichtige Person

    und trägt verwitwet seit ein, was für das Gnadensplitting ausreicht.

  • Im Sterbejahr gibt man verheiratet an, was sonst ? Für die Ehefrau spielt das Thema erst 2023 eine Rolle. Da ist sie dann die Steuerpflichtige Person

    und trägt verwitwet seit ein, was für das Gnadensplitting ausreicht.

    Die Erläuterung zum Familienstand in der SteuerSparErklärung stellt aber meines Wissens auf den Familienstand zum 31.12.2022 ab. Des Weiteren wäre das Weglassen der Angabe des Familienstandes "verwitwet" auch eine unvollständige Angabe.

  • Die Erläuterung zum Familienstand in der SteuerSparErklärung stellt aber meines Wissens auf den Familienstand zum 31.12.2022 ab

    Wenn du das fälschlich glaubst, dann kann ich dir auch nicht helfen. Angaben zum Familienstand beziehen sich im Übrigen immer auf die

    Steuerpflichtige Person bzw. bei Zusammenveranlagung auf den Ehemann / Person A. Ein Blick in den Hauptvordruck zeigt das auch.

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