Hallo,
auch durch die Forumssuche bin ich nicht schlau geworden und bitte um Erläuterung einer Lösung für die folgende Problemstellung:
Person A und Person B erfüllen im Veranlagungsjahr 2022 die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung. Person A verstirbt im Juni 2022. Bei der Eingabe in die Maske der SteuerSparErklärung kann der Tod der Person A und der Witwenstand der Person B nur in Verbindung mit der Auswahl einer Einzelveranlagung durchgeführt werden. Was wiederum zur Folge hat, dass z. B. ein Pauschbetrag für eine 100%ige Erwerbsminderung der Person A nicht mehr erscheint, da nur für Person B Angaben getroffen werden können.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der erste User bin, der vor diesem Problem steht. Vielleicht weiß ja die Community Rat.