Steuerfreie Einmalzahlung mit Fünftelungsregelung

  • Hallo,

    wie kann ich eine nicht versteuerte Einmalzahlung aus einer Versicherung im Steuerprogramm eingeben und mit der Fünftelungsregelung versteuern lassen?

    Für Hilfe bedanke ich mich :)

    H.S.

  • Es gibt keine "nicht versteuerte Einmalzahlung".
    Arbeitgeber und Versicherungsgesellschaften bei betrieblichen Renten incl. PSVaG sind gesetzlich verpflichtet die "Lohnsteuer" abzuführen.

    Wenn die Auszahlende Stelle die Fünftelungsregelung nicht von sich aus angewandt hat, wird es schwer.
    Dann muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt mit Belegen nachweisen, dass er Anspruch auf Fünftelungsregelung hat.

    Einfach mal was ein der Einkommensteuererklärung eintragen oder beantragen ist vollkommen zwecklos.

    Das Finanzamt verwendet immer ausschließlich die ihm vom Arbeitgeber bzw. der Versicherungsgesellschaft übermittelte Daten!!!

  • Wir wissen doch gar nicht, was es mit der Versicherung auf sich hat, ob gar eine schädliche Verwendung eines Vorsorgevertrages anliege. Die Frage zielte alleine auf die Eingabe im Programm, dass eine steuerliche Begünstigung damit erzielt werden wolle, ist doch nur Spekulation. Vielleicht wird weder vom Datenabruf Gebrauch gemacht noch liegen Bescheinigungen bisher vor. Möglicherweise geht es nur um die korrekte Berechnung der Steuerfestsetzung vor Erhalt des Bescheides. Dazu würde eine Bescheinigung oder Leistungsmitteilung gebraucht. Auf die bereits hingewiesene Frage in #2 wurde aber bisher noch nicht geantwortet.

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