AVEÜR - Eintragen von landwirtschaftlichen Flächen bei Landwirtschaftlichem Betrieb in Anlageverzeichnis.

  • Ich würde mal sagen: Betriebsausgaben > Abschreibung > Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dort bei der Art dann

    unbewegliches Wirtschaftsgut auswählen und bei der Zuordnung im Anlageverzeichnis dann Grund und Boden. Ich weiß nicht,

    um wie viele Flurstücke es geht, aber früher war die Anzahl der Positionen nach meiner Erinnerung auf 50 beschränkt.

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