EÜR 2022 für PV-Anlage wegen Verlust versenden

  • Ja, das ist so gewollt. Bei der Umsatzsteuer kannst du frühestens nach 5 Jahren zu Beginn des folgenden Kalenderjahrs zurück

    zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Du hast dir die Vorsteuer erstatten lassen, also musst du 5 Jahre in der Regelbesteuerung

    bleiben. Mit der Einkommensteuer hat das überhaupt nichts zu tun.

    Alles klar, danke für Deine schnelle Antwort. Das das zwei getrennte Wege sind ist mir klar, aber dann ist das Gesetz für alte Anlagen, zumindest wenn die Abschreibung noch nicht fertig ist, nachteilig. :(


    Dann hat aber mein Finanzamt die EÜR falsch angenommen und überprüft? Zumindest hatte ich die wie gewohnt über Elster abgegeben und diese wurde angenommen und für richtig erklärt. :/

  • Das das zwei getrennte Wege sind ist mir klar, aber dann ist das Gesetz für alte Anlagen, zumindest wenn die Abschreibung noch nicht fertig ist, nachteilig.

    Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG hat nicht nur Vorteile, das siehst du richtig. Nachdem aber die Gesamtgewinnprognose in

    der Langzeitbetrachtung positiv sein sollte, gleicht sich das irgendwann in der Zukunft theoretisch aus, aber natürlich erst nach über 20 Jahren.

  • Ja, unter dem Deckmäntelchen der "Vereinfachung und Förderung" lässt sich der Staat da eine schöne "Einnahmevorauszahlung" zukommen:

    Bisher hat ja jede neue PV-Anlage jahrelang Verluste abgeschrieben. Diese Verlustabschreibungen fallen für den Fiskus jetzt weg; also derzeit Steuermehreinnahmen!

    Und was in x-Jahren dann sein wird weiß keiner. Die Nr. 72 kann genauso schnell weider verschwinden wie sie gekommen ist.

    (Beispiel aus der Vorsorge: Von einem Tag auf den anderen mussten in der Rentenkrankenversicherung auch Beiträge für andere Einkommen gezahlt werden und die Beiträge stiegen für die Betroffenen drastisch und die schönen Worte der Gesetzlichen Versicherung "Bleiben Sie in der gesetzlichen KK, denn dann haben Sie im Alter niedrige Beiträge" gingen in Rauch auf.)


    Im Übrigen habe ich den starken Verdacht, dass diese Nr. 72 von den Politikern gut gemeint aber schlecht durchdacht war.

  • Die Nr. 72 kann genauso schnell weider verschwinden wie sie gekommen ist.

    Das halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Man sollte die Steuerausfälle aus der AfA und der Sonder-AfA für kleine Photovoltaikanlagen auch nicht

    überschätzen, fiskalisch hat das keine große Bedeutung. Das Beispiel aus dem Bereich der unterfinanzierten Krankenversicherung kann man auf

    diesen Bereich schon deshalb nicht übertragen, weil auch die möglichen Steuereinnahmen aus den kleinen PV-Anlagen gering sind.

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