Ja, das ist so gewollt. Bei der Umsatzsteuer kannst du frühestens nach 5 Jahren zu Beginn des folgenden Kalenderjahrs zurück
zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Du hast dir die Vorsteuer erstatten lassen, also musst du 5 Jahre in der Regelbesteuerung
bleiben. Mit der Einkommensteuer hat das überhaupt nichts zu tun.
Alles klar, danke für Deine schnelle Antwort. Das das zwei getrennte Wege sind ist mir klar, aber dann ist das Gesetz für alte Anlagen, zumindest wenn die Abschreibung noch nicht fertig ist, nachteilig.
Dann hat aber mein Finanzamt die EÜR falsch angenommen und überprüft? Zumindest hatte ich die wie gewohnt über Elster abgegeben und diese wurde angenommen und für richtig erklärt.