Ausschließlich elektronischer Steuerbescheid?

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit meinem Steuerbescheid für 2021 (ja, war etwas spät dran...)


    Ich komme aus Niedersachsen. Neben Einkünften aus unselbstständiger Arbeit habe ich aufgrund von Anteilen an einer Forstgenossenschaft sehr, sehr überschaubare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Das Finanzamt bestand daher aber auf ausschließlicher elektronischer Übersendung per ELSTER, was ich auch gemacht habe. Ein Abruf der Steuerbescheiddaten war problemlos möglich, der Abgleich ergab auch eine Übereinstimmung mit der Berechnung - soweit alles gut.


    Aber ich bekomme keinen Bescheid per Post. Auf telefonische Nachfrage meinerseits wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass ich auch den Bescheid über das Steuerprogramm abrufen müsse. Leider finde ich hierfür keine Funktion und das Handbuch sagt auch nur etwas vom Abruf der Bescheiddaten zwecks Abgleich und "Bescheid erhalten sie per Post".


    Übersehe ich in Steuertipps etwas? Gibt es eine Abruffunktion für den kompletten Bescheid und nicht nur die Daten? Es könnte mir ja egal sein, aber leider brauchen wir den Bescheid für die kurzfristige Beantragung von Elterngeld...


    Vielen Dank für die Hilfe im voraus!!

    Matthias

  • Auf telefonische Nachfrage meinerseits wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt, dass ich auch den Bescheid über das Steuerprogramm abrufen müsse.

    Das geht nur mit Steuerprogrammen, die das unterstützen, wozu die SSE bisher nicht gehört. Die Auskunft des Finanzamts wäre nur dann

    richtig, wenn die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids beantragt wurde. In diesen Fällen würde eine Kopie des

    Bescheids dann auch für das Postfach von Mein ELSTER angeboten. Außerdem würde man über die Bereitstellung des Steuerbescheids

    ebenso eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten wie über die Bereitstellung der unverbindlichen Bescheiddaten.

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