Energiepreipauschale, die siebenunddrölfzigste

  • Als Rentner haben meine Frau und ich 2 x 300€ Energiepreispauschale bekommen. In der SSE23 soll das ja wohl so berücksichtigt werden, dass man im Dialog "Altersrente" die vorangestellte Frage "Wurde die Energiepreispauschale vom Träger dieser Rente ausbezahlt?" mit "ja" beantwortet. Der Grund dafür ist offenbar hier zu suchen: "Nach unseren Informationen erfolgt kein Ausweis auf der Rentenbezugsmitteilung." Soweit, so stimmig.

    Nun lieferte der jüngste VASt-Abruf aber für jeden von uns eben doch eine zusätzliche Rentenbezugsmitteilung über 300 € "Energiepreispauschale". Dieser zweite Abruf lässt sich dem Steuerfall aber nicht zuordnen. Ordnet man ihn der Altersrente zu, wird das abgelehnt mit "mehrere Belege sind dem gleichen Dialog zugeordnet. Bitte wählen Sie für jeden Beleg einen eigenen Zieldialog aus." Das kann man zwar tun, aber m.E. wieder nur als "Altersrente", die dann vom schon bestehenden Dialog "Altersrente" aber namentlich nicht unterscheidbar ist. Sehr unübersichtlich, das Ganze.

    Nachdem also die Finanzverwaltung (bei mir übrigens BaWü) ihre Mitteilungspraxis offenbar überarbeitet hat - ist seitens SSE geplant, dies entsprechend zu berücksichtigen, so dass man alle abgerufenen VASt-Belege auch eindeutig zuordnen kann, oder vertraut man darauf, dass es so ein finanzielles Gemurkse seitens der Regierung nicht noch einmal geben wird und man sich deshalb für 2022 mit dem bisherigen Workaround (o.g. ja/nein-Frage im Dialog Altersrente, was ja funktioniert) zufrieden geben sollte?

  • Meines Erachtens wird da nichts passieren. Die Finanzverwaltung stellt zwar die Bescheinigungen über die Zahlung der EPP an Rentner

    zum Abruf bereit, wünscht aber nicht, dass Rentner diese Zahlung in der Steuererklärung mitteilen. Da ist die jetzige Lösung mit der Angabe

    bei der Rentenerfassung schon der richtige Weg. Damit wird sichergestellt, dass die Zahlung in die Steuervorausberechnung einfließt, jedoch

    nicht in der Erklärung selbst erfasst wird.

    Wer seine Einkommensteuererklärung direkt in Mein ELSTER erstellt, bekommt neuerdings eines Hinweis (Siehe Screenshot !)

  • Darüber wurde doch schon breit diskutiert. Jeder weiß, dass die EPP für Rentner nicht mit der Rentenbezugsmitteilung ausgegeben werden soll, obwohl sie darüber mit ausgezahlt wurde. Dahingehend hatte man beschlossen, dass es dafür eine gesonderte Mitteilung geben werde. Jetzt hat es jeder selbst in der Hand, wie diese VAST-Mitteilung in seinem Steuerprogramm übernommen werden soll. Vom Sinn her (obwohl das kein Sinn wäre) mache man einen neuen Rentendialog auf, weißt diese Meldung bei jedem der eine Rente erhalten hatte, diesem zusätzlichen Rentendialog zu. Das Einzige was darin zum Eintrag kommt, ist das Häkchen, dass die EPP ausgezahlt wurde. Ja, man kann diese Meldung auch nach Belieben zur Kenntnis nehmen und das Häkchen bereits bei der Hauptrente setzen. Ist das so schwer zu begreifen? Dann kann es nicht verwundern, dass die Verantwortlichen diesem Personenkreis schon zu Beginn gar keine EPP-Pauschale zubilligen wollten. Man kann es hier niemandem mehr recht machen. Man wollte diese belanglosen Rechnungsmitteilungen von früh an vermeiden. Aber es scheint ja für alles und jeden eine Bedarfsgruppe zu geben. Ich male mir schon den nächsten Verkaufstitel eines Programmherstellers aus: „Steuererklärung für Rentner -jetzt auch mit Energiepreispauschale- Zum Sonderpreis für nur 48 Euro“. Und dieser Betrag wäre noch nicht einmal überzogen. Den müssten die Hersteller verlangen, wenn diese VAST-Meldung sich automatisch in die Dialoge einfassen lassen sollte, nur weil die Steuerzahler ein Häkchen nicht selbst setzen können. Abgesehen davon, dass hätten sie vielleicht noch nicht einmal gebraucht. Selbst in den wenigen Fällen, wo die EPP an einige Rentner erst im nächsten Jahr ausgezahlt worden sei, gelte dabei immer noch die Ausnahmeregel, diesen Wert noch in der alten Steuererklärung zu berücksichtigen.

    Aber zur Ehrenrettung des TEs und auch aller anderen Rentenbezieher. Vielleicht hilft dieses Gleichnis, wenn man es so nennen wollte.

    In Deutschland ist die Bürokratie eine Halbgöttin. Nicht nur ältere Steuerzahler und Rentenbezieher werden durch Sie immer wieder in ihren Bann gezogen oder glauben, ihr huldigen zu müssen. Nur gibt es kaum welche, die wüssten, wie sie deren Liturgie in ihr Gebet mit einbeziehen sollten. Ihr großes Vorbild ist Justitia doch Justitia liebt sie nicht. Daher sucht sie oft Trost und Zuwendung beim Fiskus. Den muss sie aber erst einmal um den Finger wickeln, damit der sich auf sie einlässt. Zu spät merkt der dann, dass seine Nachkommen mit ihr allesamt Geister sind die ihn mehr plagen als er sich zu erhoffen gewagt hatte. Auch sein Lieblingskind das Bürokratieabbaugesetz scheint sich bei ihm nicht wohl zu fühlen und avanciert eher zum Mamakind.

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