Einkommensteuererklärung 2022 bei einem Krankheitsfall für das kmplette Jahr

  • Bei Nichtselbständige Einnahmen - > Lohnersatzleistungen
    Die Angaben, die dir die Krankenkasse zum Krankengeld macht (für die Zeit des Krankengeldbezuges).


    Kein VaSt?


    Für den restlichen Zeitraum des Jahres 2022 kann man in der Dropdown-Liste nichts auswählen.

    Daher dazu NICHTS angeben!


    Allgemein gilt im Regelfall: Was man nicht hat, muss man nicht angeben.

  • Post by talberg ().

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  • Oder wenn er will! Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit Verluste aus negativem Erwerbseinkommen bei Nichtselbständigen Einnahmen als Verlustvortrag zu erzielen. Wenn etwa berufsbedingte Weiterbildungskosten weiter bestanden haben. Diese Aufwendungen müssen aber belegt werden können. Pauschalen gelten da schon einmal gar nicht und erst recht keine Werbungskostenpauschale. Es gibt zwar keine Begrenzung. Nur werden gewöhnlich keine hohen Summen erreicht. Entfernungskosten zur ersten Tätigkeitsstätte fallen nicht an aber evtl. die Reisekosten zu einer abendlichen Meisterschule, wenn selbst finanziert. Berufsbedingten Rechts- und Haftpflichtversicherungen können weiter angesetzt werden.


    Im Einzelfall auch krankheitsbedingte Rehamaßnahmen. Das lässt sich hier jetzt aber nicht im Einzelnen ausführen. Da müsste der Fall genauer angeschaut werden können. Schaden kann es ja nicht, einen möglichen Verlust einmal feststellen zu lassen.


    Ja, erfasst werden das Krankengeld bei den Lohnersatzleistungen. Sie sind zwar nicht steuerwirksam aber damit kann einhellig belegt werden, das und warum einer Erwerbstätigkeit für eine Nichtselbständige Tätigkeit nicht nachgegangen werden konnte. Denn Voraussetzung für bestimmte berufsbedingte Werbungskosten ist ja, dass auch eine solche Tätigkeit ausgeübt werde. Wenn das nicht der Fall war, kann das mit dem Krankengeld etc. belegt werden.

  • Sie führen „gewöhnlich“ nicht zu einem vortragsfähigen Verlust aber nicht weil diese Aufwendungen regelbestimmt nicht dazu führen könnten, sondern es zumeist an den materiellrechtlichen Tatbeständen fehlt. Ich hatte es daher auch bei einer Einzelfallbetrachtung belassen wollen. Bei einer länger andauernden Rehamaßnahme mit auswärtsdauerndem Aufenthalt werden zwar die Behandlungsmaßnahmen an sich von den Trägern der Sozialleistung übernommen, jedoch werden weitergehende Behandlungen, etwa in Form von Igel-Leistungen eher aus dem Blick genommen und allenfalls den außergewöhnlichen Belastungen zugemessen, was aber auch durchaus noch Werbungskosten sein können.

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