VaSt mit Fehler?

  • Beim Abruf der Steuerdaten mittels VaSt (Elster) erhalte 2 Meldungen von der Rentenversicherung, obwohl es nur 1 Rente gibt. Die zweite Meldung besteht nur aus 2 Werten ("Eingangsdatum" und "Gemeldet von") und ist jüngeren Datums (24.2.) als die erste (vollständige) Meldung (8.2.). Natürlich meckert das System, wenn ich die zweite Meldung dem gleichen Eintrag in der Erklärung zuweise; sie will aber auch immer wieder diesem Eintrag zugewiesen werden.

    Ist das ein Fehler des Systems oder oder oder - und wie kriege ich das Ding dann wieder weg? Oder wie muss ich damit umgehen?

  • Falls die 2. Meldung die Zahlung der EPP betrifft, wovon ich ausgehe, sollte die auf Nichtübernehmen gesetzt werden.

    Die SSE unterdrückt offensichtlich die weiteren Inhalte der Meldung über die Zahlung der EPP.

  • Ich habe hier mehr die Vermutung, dass die deutsche Rentenversicherung hier nicht so meldet, wie die Finanzverwaltung das haben will.

    Das stimmt sicher nicht. Die Meldung ist vollständig, die SSE unterdrückt allerdings die wesentlichen Inhalte. Die Meldung soll ja auch nicht

    in die Erklärung übernommen werden. Nachstehend ein Screenshot zu den Details der Meldung, wie sie im Original bei Mein ELSTER abrufbar

    ist.

  • Beim Abruf der Steuerdaten mittels VaSt (Elster) erhalte 2 Meldungen von der Rentenversicherung, obwohl es nur 1 Rente gibt. Die zweite Meldung besteht nur aus 2 Werten ("Eingangsdatum" und "Gemeldet von") und ist jüngeren Datums (24.2.) als die erste (vollständige) Meldung (8.2.). Natürlich meckert das System, wenn ich die zweite Meldung dem gleichen Eintrag in der Erklärung zuweise; sie will aber auch immer wieder diesem Eintrag zugewiesen werden.

    Ist das ein Fehler des Systems oder oder oder - und wie kriege ich das Ding dann wieder weg? Oder wie muss ich damit umgehen?

    Ja und? Das ist doch bloß ein technischer Bürokratietroll. Dann wird diese Meldung eben einer weiteren Rente zugewiesen. Die eine hat dann die Rentenzahlungen, die andere nur die Energiepreispauschale (Nur das Häkchen setzen.). Hinweise bestätigen, dass bei der anderen Keine Rentenzahlungen erfolgten, fertig. Man kann es auch einfacher machen und das Häkchen gleich bei der normalen Rente setzen und die zweite Meldung verwerfen.

    Das war doch abzusehen, dass jetzt diese Irritationen aufkommen. Ursprünglich wollte man weder in die eine noch in die andere Richtung zu Elster diese Meldungen übertragen. Wieder einmal hat sich die Bürokratiefraktion durchgesetzt. Die Rentenversicherungsträger hatten sich von beginn an dazu geäußert, dass sie zwar die Auszahlung der EPP vornehmen können aber nicht in ihre komplexe Rentenberechnung einpflegen können, so dass eine Übertragung über die Elsterschnittstelle erfolgen könne. Jeder Steuerzahler sollte doch wissen, ob und von wem er seine EPP erhalten hat. Selbst das Häkchen hätte weggelassen werden können, Die EPP hat ja sowieso jeder Rentner erhalten. Auch das hätte in der Programmberechnung nur eingepflegt zu werden brauchen. Die einem Steuerzahler zustehenden Kinderfreibeträge müssen doch auch nicht erst vom Anwender angegeben werden. Die Werte sind doch stets bekannt. Und dass das Kindergeld ausgezahlt wird, muss doch auch nicht bei Elster abgerufen werden, obwohl es, zwar nicht steuerbar, aber in die Vergleichsberechnung des Günstigerfalles einbezogen wird. Jetzt gibt es eben noch eine Meldung von der Rentenversicherung, die so sinnlos ist, wie wenn man nachts das Licht ausschaltet und mit der Taschenlampe nachsehen will, dass der Schalter auf Aus steht.

    Das stimmt sicher nicht. Die Meldung ist vollständig, die SSE unterdrückt allerdings die wesentlichen Inhalte. Die Meldung soll ja auch nicht

    in die Erklärung übernommen werden. Nachstehend ein Screenshot zu den Details der Meldung, wie sie im Original bei Mein ELSTER abrufbar

    ist.

    Welche wesentlichen Inhalte seien denn hervorzuheben außer EPP ja oder nein und welche Erkenntnis könne man darüber hinaus erlangen?

  • Ich habe dieselbe Ungereimtheit wie von "blom" beschrieben. Dieselbe Situation gibt es bei der Datenübernahme für die Rentendaten meiner Frau.

  • Das stimmt nicht ! In bestimmten Fällen erfolgt die Zahlung erst 2023, zum Teil erst auf Antrag bei der Knappschaft.

    Ok, dann nehme ich diese Behauptung zurück. Mir war das nur bei Pensionen bekannt und dann auch sogleich zu Beginn des Januars. Könnte also noch dem Zuflussprinzip des alten Festsetzungsjahr zugerechnet werden. Wenn aber erst auch noch Anträge bei der Knappschaft zu stellen waren, dann hat das natürlich eine neue Qualität. Aber dann bräuchte es doch auch nur lediglich ein Häkchen und keine Elsterübermittlung.

  • Aber dann bräuchte es doch auch nur lediglich ein Häkchen und keine Elsterübermittlung.

    Dass die Rentenversicherungsträger die Zahlung der EPP gesondert bescheinigen müssen, wurde im Jahressteuergesetz 2022 ausdrücklich

    geregelt und zwar in § 22a EStG. Warum diese Bescheinigungen zum Abruf bereitgestellt werden, verstehe ich auch nicht. Rentner sollen ja

    die Zahlung der EPP in 2022 gerade nicht erklären: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…erg&c=n&d=x&t=x

  • Dass die Rentenversicherungsträger die Zahlung der EPP gesondert bescheinigen müssen, wurde im Jahressteuergesetz 2022 ausdrücklich

    geregelt und zwar in § 22a EStG. Warum diese Bescheinigungen zum Abruf bereitgestellt werden, verstehe ich auch nicht. Rentner sollen ja

    die Zahlung der EPP in 2022 gerade nicht erklären: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/…erg&c=n&d=x&t=x

    Doch, dann schon § 22a I 2 EStG.

    „Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die landwirtschaftliche Alterskasse haben gesondert neben der nach Satz 1 zu übermittelnden Rentenbezugsmitteilung für Leistungsempfänger im Sinne des § 1 Absatz 2 des Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetzes einmalig eine Rentenbezugsmitteilung nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung mit den Daten nach Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie den Betrag der Leistung nach § 1 Absatz 1 des Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetzes zu übermitteln.“

    § 93c AO

    § 93c AO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Das ist dann schon klar. In diesem Paragrafen werden Meldungen an die Finanzverwaltung geregelt und in § 93c der Abgabenordnung, Form und wie das zu geschehen hat. Es wird immer alles genau geregelt, ob das auch immer hilft? Richtigerweise müssten dann auch die Rentner ihre Papierbescheinigung nach § 93a AO erhalten. Dann können Sie wenigstens nachlesen, dass sie die Pauschale erhalten haben.

  • Richtigerweise müssten dann auch die Rentner ihre Papierbescheinigung nach § 93a AO erhalten. Dann können Sie wenigstens nachlesen, dass sie die Pauschale erhalten haben.

    Dass es diese Bescheinigung gibt, aber der Inhalt nicht schriftlich mitgeteilt wird, haben die Rentenversicherungsträger allen Rentnern mitgeteilt,

    die die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung bekommen haben. Die ist nach wie vor keine Pflichtmitteilung. Die bekommt

    man nur auf Anforderung, wobei es ausreicht, die einmal ohne Endtermin anzufordern. Dann bekommt man sie bis zum Lebensende.

    Das geht auch online: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

  • Dass es diese Bescheinigung gibt, aber der Inhalt nicht schriftlich mitgeteilt wird, haben die Rentenversicherungsträger allen Rentnern mitgeteilt, die die Information über die Meldung an die Finanzverwaltung bekommen haben. Die ist nach wie vor keine Pflichtmitteilung. Die bekommt man nur auf Anforderung, wobei es ausreicht, die einmal ohne Endtermin anzufordern. Dann bekommt man sie bis zum Lebensende.

    Das stimmt. Das ist ja mittlerweile bei allen Übermittlern der Fall. Aber nicht alle bescheinigen schriftlich bis zum Lebensende. Auch eine Möglichkeit, dass die EPP bis ans Lebensende ausgezahlt wird.

  • Nun abschließend, wo liegt der Fehler?

    Wir haben ja jetzt festgestellt, dank der guten Recherche von Charlie24, dass nun auch die Träger der Rentenversicherung als mitteilende Stelle eine gesonderte Mitteilung darüber abzugeben haben, wenn die EPP ausgezahlt worden ist. „§ 22a Abs. 1 Satz 2EStG“ Wie diese Mitteilung auszusehen habe, ob schriftlich oder digital siehe „§ 93c AO“

    Eine solche gesonderte zweite Meldung kann man natürlich nicht noch einmal einem bereits erfassten Dialog zuordnen. Dann muss halt eine zweite Rente erfasst und darin dann das Häkchen gesetzt werden. Das Programm natürlich den Hinweis ausgeben, dass noch keine Rente erfasst sei. Nun ja, ich denke, dass dazu nun das meiste gesagt ist. Wer will kann ja auch gleich das Häkchen bei der ersten Rente erfassen und die zweite gesonderte Meldung mit Kopfnicken quittieren. Kopfschütteln dürfte aber auch funktionieren.

  • In der schriftlichen Information zu den elektronisch an das Finanzamt übermittelten Daten über laufende Rentenzahlungen 2022 konnte man heuer

    folgendes lesen:

    Eine gegebenenfalls aufgrund des Rentenbezugs ausgezahlte Energiepreispauschale ist in dieser Information nicht enthalten.

    Der Betrag wird jedoch ebenfalls an die zuständige Landesfinanzverwaltung übermittelt.

    Eine zusätzliche Bescheinigung darüber erteilen die Rentenversicherungsträger nicht.

  • Vielen Dank für die Hinweise auf den Zusammenhang mit der EPP. Das ist ja alles schön und gut, ich hätte mir dann allerdings erhofft, dass das Programm einen erläuternden Hinweis auf diese Umstände gibt. Außerdem ist es sehr irritierend, dass im Zuweisungsdialog der VaSt alle Elemente der Renteneinnahmen (auch die einer weiteren Privatrente) rot bleiben und damit als "noch nicht zugewiesen" erscheinen. Weiterhin bleibt die Einstellung "Diesen Beleg nicht übernehmen" für den EPP-Eintrag nicht dauerhaft erhalten und muss bei jedem erneuten Abrufen bzw. Übernehmen der Daten wieder gesetzt werden. Ich hätte mir hier eine benutzerfreundlichere Programm-Umsetzung gewünscht, wenigstens ein warnendes/hinweisendes Dialogfeld.

    Vielen Dank! Das Forum hat geholfen! :)

  • ..., ich hätte mir dann allerdings erhofft, dass das Programm einen erläuternden Hinweis auf diese Umstände gibt. Außerdem ist es sehr irritierend, dass im Zuweisungsdialog der VaSt alle Elemente der Renteneinnahmen (auch die einer weiteren Privatrente) rot bleiben und damit als "noch nicht zugewiesen" erscheinen. Weiterhin bleibt die Einstellung "Diesen Beleg nicht übernehmen" für den EPP-Eintrag nicht dauerhaft erhalten und muss bei jedem erneuten Abrufen bzw. Übernehmen der Daten wieder gesetzt werden. Ich hätte mir hier eine benutzerfreundlichere Programm-Umsetzung gewünscht, wenigstens ein warnendes/hinweisendes Dialogfeld.

    Vielen Dank! Das Forum hat geholfen! :)

    Das ist leider so. Wahre Bürokratie eben, die lässt sich auch nicht von den Programmentwicklern beeindrucken. Egal was die programmieren können. Noch bevor die es geschafft haben, Hinweise bzw. Warnungen durch das Programm ausgeben zu lassen, taucht dieser Bürokratietroll schon wieder an einer anderen Stelle auf. Viel Geduld muss man dahaben.

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