EÜR 2022 versenden (PV Anlage) scheitert immer noch - in SSE 2023 geht es

  • Hi,

    wann können wir mit dem Update rechnen (EÜR 2022 versenden (PV Anlage) scheitert)?

    An Elster liegt es ja nicht, sonst würde das Verschicken der 2022er EÜR mit der SSE 2023 auch nicht klappen. Es liegt also offenbar nur am PV-Modul der SSE 2022...

    Auch ich würde gerne meine komplette Erklärung einreichen, da ich dringend auf die prognostizierte Steuererstattung warte.

    Viele Grüße

    Matthias

  • Die Updates gab es in den vergangenen Jahren meistens Anfang der zweiten Märzwoche.

    Es ergibt doch auch noch gar keinen Sinn, jetzt schon Steuererklärungen zu verschicken. Die meisten Banken verschicken die Jahressteuer- und Ertragsbescheinigungen doch erst ca. Mitte März (meine erst am 24.03.) - vorher versende ich jedenfalls keine Steuererklärung - da würde ich dem Finanzamt zuviel Geld schenken.

  • Die meisten Banken verschicken die Jahressteuer- und Ertragsbescheinigungen doch erst ca. Mitte März (meine erst am 24.03.) - vorher versende ich jedenfalls keine Steuererklärung

    Meine Banken haben die Bescheinigungen am 18.02.2023 übermittelt, man sollte also nicht von sich auf andere schließen.

    Für die meisten Steuerpflichtigen hat die Anlage KAP außerdem keine Bedeutung.

  • Ein Kernpunkt ist ja, dass meiner Schwester (ohne Plus-Variante, also ohne extra PV-Modul) die EÜR für 2022 über die Steuersparerklärung 2023 schon verschicken kann. Das Interface seitens Elster ist also fertig und auch schon seitens SSE angebunden. Nur die Integration dieses Code-Fragmente in die SSE 2022 Plus fehlt leider noch.

    Im übrigen liegen sowohl mir, als auch meinen Eltern alle notwendigen Bescheinigungen seit 3 Wochen vor - in meinem Fall inkl. KAP-Bescheinigung. Insofern verliere ich gerade Geld, da es einerseits - für Neukunden - wieder Tagesgeldzinsen gibt, andererseits es einen Unterschied macht, wann Sondertilgungen für Kredite erfolgen können.

    Wenn es eine Antwort gäbe im Sinne von "dauert noch 4 Wochen", wäre das ja auch etwas Wert, in meinem Fall ein manueller Übertrag aller Daten in die EÜR in SSE 2023 sowie die Kündigung der Plus Variante (was durch die aktuelle PV-Gesetzgebung vermutlich sowieso Sinn macht)

  • Warte auch noch auf das Update. Oder gleich folgender Workaround: Import aus PV Modul in der SSE 2022 in die Gewinnermittlung der SSE 2023, speichern, und ab dafür?

  • Hi zusammen, ich hatte auch Probleme beim Versand. Testet mal den Versand indem ihr euren Rechner via Handy - Hotspot mit dem Internet verbindet und dann den Versand anstoßt. Ich weiß zwar nicht 100%ig ob das in eurem Fall was bringt, aber versuchen kann man es ja mal. VG

  • Zitatauszug: von MA "die Kündigung der Plus Variante (was durch die aktuelle PV-Gesetzgebung vermutlich sowieso Sinn macht)"

    Diesbezügliche Informationsfragen:

    Kann man im PV-Modul die jetzt gültige einkommensteuerfreiheit der Stromverkaufseinnahmen behandeln?

    Was macht man mit der in 2022 erhaltenen MwSt für den eingespeisten Strom?

    Eine Abrechnung für 2022 habe ich noch nicht erhalten; vielleicht weiß das EVU selber nicht, was es nun mit der MwSt machen soll?

    Wie ist das nun: Einspeisevergütung einkommensteuerfrei aber mehrwertsteuerplichtig? Ich kann dazu nichts finden.

    MfG

    HB

  • Was macht man mit der in 2022 erhaltenen MwSt für den eingespeisten Strom?

    Bei der Umsatzsteuer hat sich bei allen vor 2023 in Betrieb genommenen Anlagen nichts geändert. Solange man nicht zur

    Kleinunternehmerregelung wechseln kann, bleibt alles wie gehabt.

  • Danke CH!

    Bei mir: vor 2023; kein Kleinunternehmer; also alles wie gehabt.

    Stellt sich die nächste Frage: Wie gebe ich das in die Gewinnermittlung 2022 ein?

    • Damit die USt-Erklärung stimmt, muss ich Einnahmen und Steuer eintippen.
    • Dann werden aber die Einnahmen bei der Überschussberechnung berücksichtigt und damit letztendlich doch als Einnahmen versteuert.

    Man könnte die einkommensteuerfreien Einnahmen eingeben (für die UST-Berechnung) und als Werbungskosten wieder abziehen.

    Gibt es einen besseren/richtigen Weg?

  • Zitat von CH

    Es entfällt ja nicht nur die Anlage G, sondern auch die Übermittlung der Gewinnermittlung. Es wird nur noch die Umsatzsteuererklärung

    an das Finanzamt gesendet.

    Nein!

    Bei meinem Gewerbe gibt es neben der Einspeisung noch einen anderen "Geschäftszweig", der eben nicht einkommensteuerfrei sind. Ich muss also eine UST-Erklärung mit PV und dem anderen einreichen. Und aber für die Einkommensteuer den Gewinn ohne die Einspeisung. Das geht anscheinend aber nicht mit der Gewinnermittlung 2022, weil es keine Möglichkeit gibt, Steuer ohne Leistung einzugeben. Oder habe ich da eine Möglichkeit übersehen?

  • Habe das für mich so gelöst. Da die Gewinnermittlung die USt-Erklärung erstellt, buche ich zunächst die Erlöse weiterhin in der Gewinnermittlung.

    Selbstverständlich versende ich keine Anlage EÜR, auch keine Anlage G.

    Versende nur die USt-Erklärung.

    Sie erstellen 2 Gewinnermittlungen ?

  • Die Frage, wie man mit den steuerfreien PV-Einspeisevergütungen umgehen kann habe ich vermutlich gelöst: In der EÜR gibt es die Zeile 241, in die man steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG eintragen kann.

    Nun aber die nächste Frage: Wie kann man mit SSE23 /Gewinnermittlung 2022 in diese Zeile einen Wert eintragen?

    Weil das nun eine ganz andere Fragestellung ist und weit über PV hinausgeht (Der § 3 EStG hat 72 Positionen) habe ich dazu ein neues Thema aufgemacht: Wie kann man Zeile 241 der EÜR ausfüllen?

    VG

    HB

  • Wenn man nur nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Gewinne aus einer PV-Anlage erzielt, muss beim Finanzamt keine EÜR eingereicht werden.

    Die Frage der Erfassung in Zeile 92 Kennzahl 241 und in Zeile 95 stellt sich deshalb m. E. nicht.

    § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG stellt klar:

    Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1,

    ist kein Gewinn zu ermitteln.

  • Das hatten wir doch schon weiter oben: meine Einnahmen aus dem Gewerbe sind eben NICHT INSGESAMT STEUERFREI; ich muss also eine EÜR abgeben.

    Meine neue Frage (im neuen Thema) ist deshalb ganz konkret: Wie kann man einen Wert in die Zeile 241 EÜR schreiben - warum auch immer das nötig sein sollte!

  • Man wird bei der Art der Tätigkeit "Sonstige Tätigkeit (§ 3 Nr. 12 EStG)" auswählen und die Frage nach dem Ansatz von Freibeträgen

    nach § 3 Nr. 12 mit JA beantworten müssen. Sonst fällt mir nichts ein.

  • Um zum Thema zurück zu kommen. Das Updat versind 28.27 ist seit gestern Verfügbar. Somit sollte als nächstes das Update für 27.XX kommen damit die EÜR2022 versendet werden kann.

    Dann kanne es weiter gehen.

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