Grundsteuererklärung korrigieren, nach Bescheid, aber innerhalb der Einspruchsfrist

  • Hallo,

    ich habe vorgestern den Grundsteuerbescheid erhalten. Leider habe ich erst jetzt bemerkt, dass ich das DG nicht hätte berücksichtigen müssen bei den qm-Angaben.

    Kann ich den Bescheid dahingehend korrigieren lassen, indem ich über Elster einfach eine neue Angabe mache?

    Danke!


    Gruß

    tom

  • Vielen Dank, Herr Vroomen.

    Die Frage ist, ob ich Widerspruch einlegen muss oder ob ich die Angaben noch korrigieren kann.

    Die Frist ist ja abgelauen, daher denke ich, dass ich nicht mehr korrigieren kann.

    Ein echter Widerspruch ist es aber auch nicht, da ich ja die falschen Angaben gemacht habe.

    Was ist hier zu tun?


    Beste Grüße

    tom

  • Da sind Sie nicht der Erste, welcher Räume irrtümlich doch als Wohnraum angegeben hatte. Hier hätte ich mir mehr Unterstützung durch die Software erhofft. Wenn man die Diskussionen im Forum in den vergangenen Monaten zu skizzieren versucht, waren die meisten Erkenntnisse erst aus externen Quellen gewonnen worden. So hatte die Software vielleicht doch noch eine nützliche Funktion erfüllen können. Die Diskussionen im Forum hatten funktioniert, was man von der technischen Ausführung leider nicht behaupten kann.


    Zunächst hätte ich Ihnen empfohlen. Stellen Sie in Ihrem Widerspruch einfach auf eine schlichte Änderung hin und übermitteln Sie Ihre Grundsteuererklärung neu! Wenn Sie vorgestern den Grundsteuerbescheid erhalten haben, wieso ist dann jetzt Ihre Einspruchsfrist abgelaufen? Oder lese ich da etwas falsch?


    Selbstverständlich erachte ich die soeben vorgestellten Verweise der Softwareentwicklung, wie der Einspruch zu veranlassen sei als nützlich. Doch könnte das nicht einfach, wie bei den anderen Steuererklärungsprogrammen auch funktionieren. Die Software sollte doch den Erwartungen der Anwender in der Lage sein, die Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Erklärung selber herausarbeiten können. Natürlich müsste der Bescheid manuell in der Software erfasst werden. Hier wird man sicherlich keine Elsterschnittstelle mehr erwarten können, oder etwa doch?

  • Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt: Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist abgelaufen, daher kann ich nicht einfach eine neue abgeben. Oder?

    Ich denke, ein Widerspruch aufgrund der Änderung wird das Beste sein.

  • "dass ich das DG nicht hätte berücksichtigen müssen bei den qm-Angabe"


    Das NICHT berücksichtigen KANN falsch sein.

    Es kommt entscheidend darauf an ob in der Baugenehmigung

    oder beim späteren Ausbau des Dachgeschoßes

    das "DG" ein Wohnraum ist.


    Der Fragesteller sollte genau erklären, was sein "DG" ist !!!

    Ausbauzustand, Wärmedämmung, Elektroinstallation, Heizung, Fenster, Nutzung, usw..

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