Aufteilung "Arbeitszimmer"

  • Hallo,

    ich weiß zwar nicht, ob ich hier im richtigen Forum bin, stelle aber mal meine Frage:

    Ich bin Vermieter, Angestellter und nebenbei Selbständiger und habe eine meiner Wohnungen (Einzimmerwohnung) an meine Firma vermietet. In dieser Wohnung verrichte ich sowohl die Tätigkeiten für meine Firma sowie die Verwaltungstätigkeiten für meine vermieteten Wohnungen und ich nutze sie auch noch für meine 100%-Home-Office-Tätigkeit von meinem Angestelltenverhältnis. Dazu kommt noch, dass die Vermietung mit Umsatzsteuer erfolgt, was zwar für mein Gewerbe relevant ist, aber nicht für die beiden anderen Nutzungen.

    Habt Ihr eine Idee, wie ich das für die Steuer am besten aufteile, damit das auch beim Finanzamt akzeptiert wird?

    Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreiche Hilfe.

    Viele Grüße

    Peter

  • Ihrer Darstellung nach haben Sie kein Arbeitszimmer, weil die Wohnung mit Umsatzsteuer ja an Ihren Arbeitgeber vermietet wurde. Sie dürften dann etwa ein Betriebsraum mit der Kategorie Tele-Heimarbeitsplatz innehaben, weil Sie diesen noch zu 100 % als Home-Office nutzen. Demnach steht Ihnen auch nicht die Home-Office-Pauschale zu. Sie haben ja keine Aufwendungen, da Sie den Betriebsraum vermietet haben und dafür die Miete erhalten.

    Sie könnten das Recht Ihres Arbeitgebers seine Nutzungsrechte an seiner von Ihnen gemieteten Wohnung widerrechtlich mitbenutzt haben. Hier kommt es auf die Vereinbarung im Mietvertrag und etwaigen Duldungsrechten an, die Sie durch Ihren Arbeitgeber zugesprochen erhielten. Jedenfalls nutzen Sie Ihren Arbeitsplatz beim Arbeitgeber für berufsfremde Tätigkeiten. Berufsfremd zwar nicht in Ihrem Sinne aber aus der Sicht des Arbeitgebers. Er könnte Ihnen erlauben noch die Verwaltungstätigkeiten an der von Ihnen gemieteten Wohnung zu dulden aber es muss ihn nicht interessieren, dass Sie auch noch dafür die Verwaltung für Ihre andere Wohnung führen.

    Ihre Schilderung ist zwar nicht von gewöhnlicher Natur aber dennoch zu allgemein, um eine klare Antwort geben zu können.

    Fragen wie: „Habt Ihr eine Idee, wie ich das für die Steuer am besten aufteile, damit das auch beim Finanzamt akzeptiert wird?“

    sollten hier im Forum nicht gestellt werden, da dies eine unerlaubte Beratung darstellen könnte. Wie soll zudem einer aus dem Forum wissen können, mit welcher Idee man das Finanzamt in Ihrem Fall zur Zustimmung in steuerlichen Aufteilungsfragen bewegen könnte. Dies könnte als eine strafrechtliche Aufforderung der Verleitung zur Steuerhinterziehung gedeutet werden. Steuerfragen sind Fragen die sich nach dem Tatbestand richten. Und Ihre Schilderung war eindeutig, da gab es nichts mehr anderes herauszulesen, wie und ob noch ein Arbeitszimmer in Ihren Wohnungen gefunden werden könnte.

    Fragen wie, wo etwas anzugeben sei, sind etwas anderes. Am besten Sie denken sich eine neue Geschichte aus und fragen noch einmal vertrauensvoll bei einem Steuerberater noch nach.

    Hier im Forum werden in der Regel die Erzeugnisse des Verlages genutzt. In den meisten Fällen finden sich auf seine Fragen hin, die Unterstützung der eigenen steuerlichen Situation. Es lassen sich etwa mit der Steuersparerklärung Szenarien ausprobieren, wie ein steuerliches Ergebnis aussehen könnte.

    Mit der Steuerrechtsdatenbank wären Sie aber bestens gewappnet, meine Aussagen hin zu überprüfen und Gegenargumente zu liefern!

  • Leider haben Sie meine Frage falsch verstanden, denn ich habe geschrieben, dass ich die Wohnung "an meine Firma" vermietet habe. Das heißt, an meine Firma, die als nebenbei Selbständiger inne habe und nicht an meinen Arbeitgeber.

    Da ich kein Geschichtenschreiber bin, muss ich mir auch keine "neue Geschichte" ausdenken.

  • Danke für die Klarstellung. Aber auch dann haben Sie kein Arbeitszimmer mehr, sondern nur noch Betriebsräume. Was wollen Sie noch wie aufteilen? Wie soll denn jetzt Ihr Sachverhalt gelesen werden? Sind Sie vielleicht auch noch selber bei Ihrer Firma angestellt oder sind sie selbständig in Ihrer Firma und wo anders als Nichtselbständiger angestellt? Firma und Selbständig geht nicht in eine Hose zusammen, denn mit einer Firma sind die Inhaber nicht mehr selbständig, sondern ausschließlich Gewerbetreibende und können dort auf unterschiedliche Weise beteiligt sein.

  • Naja, dass weiß er ja selber nicht so genau, sonst würde er ja nicht fragen.

    Von der Überlegung getragen, dass eine stärkere Einkunftsquelle mittels Betriebs- bzw. Werbungskosten auf eine schwächere Einkunftsquelle übertragen werden könnte. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer werden zwar bei der gesamten Selbstkontrahierung, die steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnungen wieder auf dieselbe steuerpflichtige Person vereinigt, wo sie sich wieder aufzuheben scheinen, aber manchmal haben die Ertragszeiten unterschiedliche Laufzeiten. Ein höherer Gewinn soll dann erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Betrieb eines zu versteuernden Gewinnanteils eines anderen Geschäftszweigs fließen. Oder die Gewinne werden auf nahestehende Personen verlagert, die noch etwas Luft zu Freibeträgen und anderen Begünstigungen haben. Aber das sind Konstellationen, auf die man mit lapidaren Fragen nicht antworten kann. „Habt Ihr eine Idee, …?“. Was soll es dazu für eine Antwort geben? Dem Anschein nach sind drei Einkunftsquellen zu vernehmen, was nicht immer einfach einzuschätzen sein dürfte, so ist es bei entsprechender Ertragskraft einfach besser, sich um fachliche Hilfe zu bemühen und evtl. einen erfahrenen Steuerberater aufzusuchen. Dieser kann die persönliche Situation besser einschätzen. Sehr oft fehlt es aber auch an einer wirtschaftlichen Gesamteinschätzung bzw. Selbsteinschätzung, dann wäre der normale Steuerberater auch nicht mehr ausreichend, denn dieser stellt ja eher auf die steuerliche Situation ab. Das würde bedeuten, dass z.B. notwendige Erträge vermieden oder umgangen werden könnten, um ein steuerlich günstigeres Ergebnis zu erhalten. Irgendwann einmal in späteren Jahren könnte die Liquidität daran leiden. Eine Grundaussage bleibt doch immer bestehen, wenig Steuern soll nur einer zahlen der wenig Einkommen erzielt.

    Wieso der TE dann nur mit der Aufteilung eines Arbeitszimmers, welches er gar nicht hat, seine Lösung in steuerlichen Fragen sucht, ist mir auch rätselhaft.

  • Durch die - auch steuerrechtliche - Vermietung des "Arbeitszimmer" vom Fragesteller an seine Firma ist das - meines Erachtens - steuerlich gesehen eben nicht mehr das "Arbeitszimmer" des Fragestellers, sondern ein Büroraum der Firma an die vermietet wurde, im dem der Arbeitnehmer dieser Firma - der Fragesteller - arbeiten darf.

    Steuerlich gesehen - mal unterstellt der Fragesteller könnte überhaupt ein Arbeitszimmer geltend machen - hat der Fragesteller durch die Vermietung kein Arbeitszimmer mehr.

  • Naja, so gesehen schon, wenn er genügend Wohnraum aus seiner Wohnung freiräumen und als Arbeitszimmer umgestalten kann! Aber dieser Tatbestand wurde nicht erklärt. Es gibt ja nicht wenige Steuerpflichtige, welche trotz zugelassenem Arbeitszimmer, sich trotzdem mit Notebook in das Wohnzimmer vor den Fernseher (TV-Gerät) setzen und dort weiterarbeiten.

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