Meisterausbildung und Verlustvortrag

  • Hallo,

    ich mache gerade die Steuererklärung für meinen Neffen. Im letzten Jahr hat er eine Meisterausbildung zum Elektriker begonnen. In den ersten 3 Monaten hat er noch gearbeitet und Lohnsteuer bezahlt. Die extrem hohen Kosten für die Meisterausbildung habe ich (nach Rücksprache mit der Gruppe hier) bei den Sonderausgaben angegeben. das waren ca. 16.000 €. Zurück hat er aber nur 800€ bekommen weil er nicht mehr Lohnsteuer etc bezahlt hat. Alles soweit in Ordnung. Es wurde ein Minus von 2.500€ ausgewiesen.


    In diesem Jahr hat er nach dem Meister eine Arbeitsstelle bekommen und ordentlich Steuern bezahlt. An Kosten für den Meister sind nur noch 3000 € angefallen. Was ist jetzt mit dem Minus aus 2021? Wo kann ich diese eingeben in der Steuererklärung von 2022? Den Verlustvortrag hatte ich ja beantragt.


    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.


    Grüße Andrea

  • Im Grunde genommen lägen die Kosten der Meisterausbildung im Bereich der Ausbildungskosten bei den Sonderausgaben noch falsch. Dort wirken sie sich ja nur bis 6.000 Euro aus und auch nur, wenn entsprechend Einkünfte erzielt worden wären. Das halte ich während der ersten drei Monate für ziemlich schwierig. Fraglich ist aber, ob tatsächlich 16.000 Euro in einem Steuerjahr aufgewendet werden mussten. Wurde eine Ausbildungsförderung gewährt? Oder haben die Eltern unterstützt, da sich ihr Kind wieder bzw. noch in Ausbildung befand, sogar noch weiter Kindergeld bezogen. Diese Hintergründe müssten erst einmal beleuchtet werden. Dazu wäre es auch von Interesse, mit Ausnahme des Lebensalters unter 25 Jahren, nach welcher Zeit der ersten sogenannten Stufenausbildung zum Gesellen/Handwerker die Aufnahme des Meisterlehrganges begonnen wurde. Ein Kind bleibt ja solange von seiner Erwerbsobliegenheit befreit, solange es seine Ausbildung im Ganzen noch nicht beendet hat. Deshalb ja auch zum Bezug von Ausbildungsförderung berechtigt.

  • Nach seiner Gesellenausbildung hat er noch ein paar Monate garbeitet wo er ca. 5000 € Verdienst und 800€ Lohnsteuer hatte. Danach began die Meisterausbildung wo er Bafög bekam. Die Berufsausbildungskosten habe ich dann wie gesagt bei den Sonderausgaben unter dem Punkt "Berufsausbildungskosten" angegeben. Akzeptiert wurden nur 6.000€. Ich habe dann dort auch den Verlustvortrag beantragt. War das falsch?


    Sein zu versteuerndes Einkommen war dann mit 3000€ im Minus. Ich frage mich, wo ich diese Summe in der Erklärung für 2022 eingebe

  • Mit der bestandenen Abschlussprüfung Geselle endete die Erstausbildung des Neffen -> Sonderausgaben.


    Der Fragesteller hätte die Meisterausbildung-Kosten des Neffen in der Einkommensteuererklärung für den Neffen im betreffenden Steuerjahr als FORTbildungskosten angeben müssen. *

    Da der Neffe nach der abgeschlossenen Erstausbildung nachweislich in dem Beruf gearbeitet hat, sehe ich da kein steuerliches Problem.


    * Natürlich mit Angabe aller Erstattungen, wie z.B. Meister Bafög.


    WENN die Einspruchsfrist für den betreffenden Einkommensteuerbescheid noch nicht abgelaufen ist kann man das korrigieren.

    Ansonsten Pech gehabt.


    "Akzeptiert wurden nur 6.000€" ist textlich und gedanklich falsch.
    Wie bereits geantwortet sind die Erst-Ausbildungskosten vom Gesetzgeber auf 6.000€ begrenzt.

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