Rentner: Energiepauschale für zusätzlichen Minijob

  • Hallo,

    ich beziehe eine Altersrente und habe einen zusätzlichen Minijob.

    Für den Minijob habe ich zusätzlich zur Rente eine Energiepauschale bekommen.

    In der Steuersparerklärung finde ich jedoch nur ein Eingabefeld "Energiepauschale für Erwebstätige".

    • Muss ich die 2. Energiepauschale, die ich im Minijob bekommen habe, als Rentner in der Steuererklärung angeben?
    • Minijobs sind m.W. in der Steuererklärung nicht anzugeben.


    Viele Grüße

  • Ich habe jetzt mal nachgesehen. Die Angaben zur Zahlung der EPP bei einem Minijob erfolgen unter Sonstige Kosten und Angaben >

    > Energiepreispauschale. Die Auszahlung durch die Rentenversicherung wird direkt im Erfassungsdialog der Rente vermerkt.

  • Die geforderten Angaben betreffen nicht den Lohn aus einem pauschal versteuerten Minijob, sondern nur, ob es einen derartigen Minijob gab

    und ob der AG die EPP ausbezahlt hat oder nicht. Wo das abgefragt wird, steht im Beitrag #3.

    Ein auf Lohnsteuerklasse abgerechneter Minijob wird ganz normal über die Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Aus der ist über den Großbuchstaben E

    ersichtlich, ob der AG die EPP bezahlt hat. Da wären keine weiteren Angaben zu machen.

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