Photovoltaikanlage steuerfrei

  • Laut Gesetz fällt die Besteuerung von Photovotaikanlagen ab 1.1.2022 weg. Wie ist eine bestehende Photovoltaikanlage ab 2022 zukünftig einzutragen bzw. nicht mehr einzutragen? Bisher war sie als Gewerbebetrieb einzutragen, wobei die Gewinnermittlung importiert wurde. Fällt das zukünftig ganz weg? Fällt diese Einkunftsart künftig weg? Oder muß das Ergebnis "Gewinn" im Gewerbebetriebsmodul irgendwie auf Null gesetzt werden?

  • Bei der Einkommensteuer und damit auch bei der Gewinnermittlung sind die in § 3 Nr. 72 genannten Photovoltaikanlagen ab 2022 nicht mehr

    relevant, bei der Umsatzsteuer hat sich allerdings für Bestandsanlagen einschließlich der 2022 in Betrieb gegangenen Anlagen nichts geändert.

  • Also ich mache das so. Verkaufe vom gesamten erzeugten Strom 50 % , 50 % verbrauche ich selbst.


    Fülle nach wie vor die Gewinnermittlung aus. Warum: Die Gewinnermittlung erstellt mit die Umsatzsteuererklärung, welche ich versende.

    Die Gewinnermittlung(EÜR) versende ich natürlich nicht mehr.


    Die Anlage G in der Einkommensteurerklärung schenke ich mir auch.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!