Laut Gesetz fällt die Besteuerung von Photovotaikanlagen ab 1.1.2022 weg. Wie ist eine bestehende Photovoltaikanlage ab 2022 zukünftig einzutragen bzw. nicht mehr einzutragen? Bisher war sie als Gewerbebetrieb einzutragen, wobei die Gewinnermittlung importiert wurde. Fällt das zukünftig ganz weg? Fällt diese Einkunftsart künftig weg? Oder muß das Ergebnis "Gewinn" im Gewerbebetriebsmodul irgendwie auf Null gesetzt werden?
Photovoltaikanlage steuerfrei
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Bei der Einkommensteuer und damit auch bei der Gewinnermittlung sind die in § 3 Nr. 72 genannten Photovoltaikanlagen ab 2022 nicht mehr
relevant, bei der Umsatzsteuer hat sich allerdings für Bestandsanlagen einschließlich der 2022 in Betrieb gegangenen Anlagen nichts geändert.
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D.h. ich muss trotz 0 € Umsatz eine Umsatzsteuererklärung über xx € abgeben.
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D.h. ich muss trotz 0 € Umsatz eine Umsatzsteuererklärung über xx € abgeben.
Wieso 0 € Umsatz ? Am Umsatz hat sich doch nichts geändert.
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wie ist die PV-Anlage in der Steuesparerklärung 2023 zu berücksichtigen? Oder ist diese Einkommensart komplett wegzulassen?
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Also ich mache das so. Verkaufe vom gesamten erzeugten Strom 50 % , 50 % verbrauche ich selbst.
Fülle nach wie vor die Gewinnermittlung aus. Warum: Die Gewinnermittlung erstellt mit die Umsatzsteuererklärung, welche ich versende.
Die Gewinnermittlung(EÜR) versende ich natürlich nicht mehr.
Die Anlage G in der Einkommensteurerklärung schenke ich mir auch.
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