Konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung auf Basis der GewinnERMITTLUNG (SSE für Selbständige)

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich für das 3. Quartal 2022 meine erste konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgreich auf den Weg gebracht habe, wollte ich dies jetzt auch für das 4. Quartal 2022 tun.

    Allerdings habe ich inzwischen mit der neuesten SSE-Version 2023 die Gewinn-Erfassung in eine Gewinn-Ermittlung umgewandelt und dort weitergepflegt.

    Wenn ich nun die konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung vom letzten Jahr aufrufe, erwartet diese eine Gewinn-ERFASSUNG und kann mit der Gewinn-ERMITTLUNG nichts anfangen, d.h. diese nicht importieren.

    In der SSE 2023 gibt es wiederum keine Möglichkeit eine konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2022 zu machen.


    Wie ist das gedacht? Wie komme ich jetzt von einer Gewinn-ERMITTLUNG für 2022 zu einer konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 4. Quartal 2022?

    (Hinweis: Natürlich sind es mehrere Gewinn-Ermittlungen, die es zu konsolidieren gilt.)


    Danke im Voraus für Rat und Tipps.

  • Hallo noch mal,


    habe mir zwar inzwischen händisch beholfen (so wie vor der Programmfunktion konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung). Dennoch wäre es natürlich schön, wenn es die konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung auch auf Basis der Gewinnermittlung (nicht nur Gewinnerfassung) gäbe.


    Ist sonst noch jemand meiner Meinung? :)

  • Das MODUL KONSOLIDIERTE UMSATZSTEUER enthält ganz strikt die Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr und die Voranmeldungen für das laufende Jahr.


    Das muss man sich leider merken und das Jahr mit den Voranmeldungen konsequent über alle vier Quartale durchziehen, ehe man mit der SSE des nächsten Jahres die Werte aus den korrespondierenden Gewinnerfassungen übernimmt.


    Dies ist auch überaus sinnvoll. Denn hinter einer Konsolidierten Umsatzsteuererklärung stecken ja einzelne Betriebe, in deren jeweiliger EÜR die betreffenden Umsatzsteuerzahlungen und - vorauszahlungen differenziert erfasst werden müssen.

  • Vielen Dank für die Anmerkung/Antwort.

    Dass man das so machen muss, war natürlich inzwischen auch meine Erkenntnis bzw. Konsequenz, auch wenn man, so lange keine GewinnERMITTLUNG exisitert, noch keine Abschätzung der Einkommensteuer bekommen kann. (Ansonsten ist das ja ab Erscheinen der neuen Softwareversion im November immer schon möglich.)

    Quote

    Dies ist auch überaus sinnvoll. Denn hinter einer Konsolidierten Umsatzsteuererklärung stecken ja einzelne Betriebe, in deren jeweiliger EÜR die betreffenden Umsatzsteuerzahlungen und - vorauszahlungen differenziert erfasst werden müssen.

    Auch hinter GewinnERMITTLUNGEN stecken die einzelnen Betriebe mit ihrer differnezierten Erfassung der Beträge, oder?. Was ist da der Unterschied, der das Vorgehen sinnvoller macht?


    Vielen Dank.

  • Für die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung verwenden sie genau dieselben Betriebe wie bei den Erfassungen. Sie machen aus jeder einzelnen Erfassung eine Ermittlung und importieren sie am Jahresende in die Konsolidierte Umsatzsteuererklärung. Betriebe importieren.


    Die Erfassungen werden das laufende Jahr über in die Konsolidierte Voranmeldung importiert.


    Selbstverständlich können Sie bereits die Gewinnerfassungen das ganze Jahr über in Ihre Prognose importieren und erhalten stets aktuelle Werte Ihrer zu erwartenden Einkommensteuererklärung.

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