Tätigkeit nebenberufl. Dozent in Österreich

  • Ich war in 2022 nebenberuflich als Dozent tätig, neben einer nichtselbständigen Tätigkeit.

    Arbeitsort war Home Office in Deutschland, tätig für eine Uni in Österreich, es fand also keine Reise nach Österreich statt.

    Meine Frage ist nun, 'als was' und 'wie' und 'wo' ich diese Tätigkeit in die Steuersoftware eintrage.

    Was gibt es an Freibeträgen für nebenberufliche Tätigkeiten? Ich habe etwas von einer Übungsleiterpauschale gelesen mit 3000€, gilt diese hier?

    Besten Dank schon mal und sollten Infos zur Beantwortung fehlen, kann ich diese liefern.

  • Wie waren Sie denn in Österreich als Dozent tätig. Freiberuflich, pauschalbesteuert, Nichtselbständig? Hat man Ihnen Lohn ausbezahlt, bekamen Sie Honorar?

    Sie geben zwar an neben einer nichtselbständigen Tätigkeit nebenberuflich für eine Uni in Österreich tätig gewesen zu sein aber nicht wie.

  • Im Vertrag steht "Vertrag für nebenberuflich Lehrende".

    Da ich nicht vor Ort war, habe ich 2x eine Honorarnote ausgestellt mit dem Betrag für die Lehrtätigkeit. Die Tätigkeit wurde an 2x 2 Tagen ausgeführt. Ob das jetzt Freiberuflich oder pauschalbesteuert ist weiß ich nicht, bisher wurden keine Steuern gezahlt, die volle Summe ging direkt an mich.

  • Dann sind Sie offensichtlich freiberuflich tätig gewesen! Alleine, dass Sie keine Steuern vorab zahlen mussten und wohl auch sonst ein anderer das nicht für Sie getan hatte, letztendlich, weil Sie ja selbst den Auftraggeber, Ihre Uni zur Zahlung aufgefordert haben. Bleiben wir hier zunächst im Besteuerungsrecht und hinterfragen nicht die Einzelheiten hinsichtlich vertraglicher Weisungsbefugnis des Auftraggebers an den Auftragnehmer und vermuten daher keine Scheinselbständigkeit.

    Erstellen Sie eine Gewinnermittlung! Falls die Tätigkeit dauerhaft über einen längeren Zeitraum von Ihnen ausgeübt worden ist, sind Sie verpflichtet dieses Gewerbe oder selbständige Tätigkeit insoweit anzumelden, dass eine Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt erfolgen kann.

  • Für so eine Nebentätigkeit könnte auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG greifen, aber das ist Steuerrecht:

    Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3 000 Euro im Jahr.

  • ...Falls die Tätigkeit dauerhaft über einen längeren Zeitraum von Ihnen ausgeübt worden ist, sind Sie verpflichtet dieses Gewerbe oder selbständige Tätigkeit insoweit anzumelden, dass eine Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt erfolgen kann.

    Vielen Dank erst mal an alle.

    Die Tätigkeit wird unregelmäßig abgefragt, letztes Jahr waren es 2 Termine a 2 Tage (Januar und November), die wenige Wochen vorher "spontan" angekündigt wurden, es ist keine Regelmäßigkeit vorhanden. Das spricht imo gegen eine Gewerbe, die Anfrage kam ungeplant und ich bin eingesprungen und durfte dann die Honorarnote erstellen.

    Ach ja, die Höhe der Honorare betrug 3300€, also über den genannten Freibetrag für die Nebentätigkeit als Ausbilder.

  • Ok, ich werde die Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, in meine Steuererklärung aufnehmen, mal sehen was das Finanzamt dazu sagt.

    Was ich jetzt noch wissen möchte ist, wo trage ich das in die Steuersoftware ein? Unter welchem Punkt? Kommt das zu "sonstige Löhne"? Welcher Menüpunkt ist der richtige?

    Und wo könnte ich den Freibetrag von 3000€ hinterlegen, als Ausbilder?

    Vielen Dank schon mal und Grüße

    Edited once, last by TE_Steuer (January 30, 2023 at 2:59 PM).

  • Es deutet zwar einiges darauf hin, dass Ihnen eine Steuerbefreiung zustehen könnte, dann hätten Sie aber eine Bescheinigung der Uni oder irgendeinen Hinweis Ihres Auftraggebers mitbekommen müssen. Sie sollten sich noch einmal an Ihren Arbeitgeber die Uni wenden. Das Finanzamt wird das möglicherweise auch recherchieren.

    In Abhängigkeit Ihrer Hauptbeschäftigung wählen Sie -Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter/Übungsleiter-! Folgen Sie den Hinweisen. Falls das Finanzamt Ihren Angaben folgt hat es die Pauschale anerkannt. Im anderen Falle wird es eine Feststellung zur gesonderten Ermittlung der Einkünfte aufnehmen. Sie werden dann aufgefordert weitere Angaben zu machen. Bis dahin haben Sie vielleicht auch die Bescheinigung Ihrer Uni.

    In vielen Fällen switcht das Finanzamt die Einkünfte einfach um und weißt diese Einkünfte den selbständigen Einnahmen zu und versteuert diese Einnahmen.

  • Und wo könnte ich den Freibetrag von 3000€ hinterlegen, als Ausbilder?

    Der steuerfreie Betrag muss sowohl in der EÜR wie in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung erfasst werden. In der SSE muss bei

    der Einkommensteuererklärung der Bereich Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter /Übungsleiter aktiviert werden, Dort kann man

    weitere Angaben wie nebenberuflich, selbstständig und Zahlung aus einer öffentlichen Kasse machen. Für den Eintrag in die Anlage S

    müssten diese Angaben ausreichen. Mit der Erfassung in der EÜR habe ich mich jetzt nicht beschäftigt. Die EÜR ist aber notwendig, da

    das Honorar über 3,000,00 € lag

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!