Hallo zusammen,
an welcher Stelle kann man Anwaltskosten und Kosten für einen Sachverständigen zum Kauf einer Eigentumswohnung (vermietet) eintragen?
(beides unter 200.-)
A) Bei der Ermittlung der Gebäudeabschreibung (Abschreibung über x Jahre) oder
B) bei den sonstigen Werbungskosten (Sofortabschreibung)
Vielen Dank