Abschreibung bei Wohnungskauf

  • Hallo zusammen,

    an welcher Stelle kann man Anwaltskosten und Kosten für einen Sachverständigen zum Kauf einer Eigentumswohnung (vermietet) eintragen?

    (beides unter 200.-)

    A) Bei der Ermittlung der Gebäudeabschreibung (Abschreibung über x Jahre) oder

    B) bei den sonstigen Werbungskosten (Sofortabschreibung)

    Vielen Dank :)

  • Anschaffungskosten! Dort finden Sie dann auch im Tooltip (Steuer-Spar-Tipps) Ihre gewünschte Kostenart „Anwaltskosten, Schätzkosten. Diese wären den Sachverständigenkosten gleichzusetzen. Nichts anderes tut ja der Gutachter. Seine Ergebnisse fließen einer Glaubwürdigkeitsbetrachtung der Beteiligten zu. Sie können aber dort auch Ihre speziellen Kosten aufführen. Je genauer und detailreicher Sie dabei vorgehen, umso eher kann der Sachbearbeiter des Finanzamtes diese Kosten beurteilen. Immer darauf zu setzen, dass die Finanzämter nachfragen, kann man nicht immer. Gekürzt wird sofort. Nachher kann man immer noch abhelfen.

    Nur frage ich mich, wenn Sie schon einen Sachverständigen hatten und dazu auch noch einen Anwalt gebraucht haben, um eine Eigentumswohnung anzuschaffen, wieso fragen Sie dann nicht nach den Notarkosten, Gerichtskosten, Gebühren (Grundbuchamt etc.)? Diese mussten Sie doch auch schon erfasst haben? In derselben Liste der „Steuer-Spar-Tipps“ hätten Sie auch Ihre Anwaltskosten finden können. Und gänzlich wirft mich aus der Bahn, wieso Sie jetzt B) die sonstigen Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Sofortabschreibung noch dazu rechnen wollen. Natürlich könnten Sie darin noch anderswo erfasste Werbungskosten mit hinzunehmen und von dort aus einige aus Ihren sofortabzugsfähigen Werbungskosten aufnehmen. Aber Ihr Anwalt und Sachverständige sind kein Arbeitsmittel. Da bringen Sie etwas durcheinander.

    Die von Ihnen angeführten Kosten für Anwaltskosten und Sachverständige „… zum Kauf einer …“ vermieteten Eigentumswohnung sind eigentlich kaum relevant. Bei diesem geringen Betrag gehen diese mit den Anschaffungskosten bei den Abschreibungskosten unter. Sie werden diese Werbungskosten kaum verspüren. Solche Art von Kosten können Sie ganz getrost als Kaffeeklatsch in beheizten Kanzleistuben verbuchen. Kein seriöser Jurist oder vereidigter Gutachter wird Ihnen für diese geringen Beträge werthaltige Expertisen erstellen können. Sie werden diese Kosten wohl niemals steuerförderlich unterzubringen wissen. Denn erst nach dem Kauf können Werbungskosten wieder als sofortabzugsfähige Werbungskosten angesetzt werden. Wenn es anders gewesen wäre, fielen diese Kosten schon viel höher aus.

    Wen meine umfangreichen Texte manchmal stören. Möchte ich dazu folgendes anmerken. Ich bin bei bestimmten Fragen schon nicht geneigt zu kurzen ein-silbrigen Sätzen zu gelangen. Manchen Fragen fehlt es an Ernsthaftigkeit. Da wird nur planlos nach Stichworten gefragt, um diese dann z. B an Chatbots zu verfüttern. Verhindert werden kann zwar nicht das Web Crawler die Foren im Netz durchsuchen. Das soll auch nicht zu verbieten sein. Aber nicht immer gelingt es diesen Maschinen, die an sie eindeutig gestellten Fragen mit gefundenen eindeutigen Antworten zu füttern. Dann müssen eben Kräfte einspringen die Fragen manuell nachzufassen. Im Grunde genommen sind für solche Fragen auch spezielle Berufsgruppen zuständig. Dem Forum dienen sie nicht. Kaum ein Betroffener wird derlei Fragen stellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Papa_001 (18. Januar 2023 um 20:08)

  • Hallo Papa_001,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Sie hat mir geholfen.

    Im zweiten Teil haben mich jedoch Ihre allgemein formulierten Unterstellungen verwundert.

    Viele Grüße

  • Ja das tut mir sehr leid, wenn meine allgemein formulierten Ansichten Sie dann doch verwunderte, denn damit sollte ja der persönliche Bezug voneinander getrennt bleiben. So gesehen, hätten Sie die weiteren Absätze vielleicht nicht mehr zu beachten gebraucht, weil nicht an Sie persönlich gerichtet. Mich freut es dennoch, dass Sie sich noch einmal gemeldet haben und mir ein Feedback gegeben haben. Als User dieses Forums müssen wir unterstellen uns gegenseitig auf Augenhöhe zu begegnen, da hier keine steuerrechtliche Beratung erlaubt ist. Ich hoffe, Ihnen haben aber die reklamierten Hinweise zur Programmführung geholfen.

    Die SSE wird zuweilen in Medien nicht gerecht behandelt. Eine Verbrauchersendung in den öffentlichen Medien hatte z. B. in einer Ratgebersendung kritisiert, dass es nicht möglich gewesen sein möge, für einen sogenannten -Dienstordnungsangestellten- die Auswahl einer geeigneten Lohnsteuerbescheinigung zu finden. Ein Blick nach neben auf den Ratgeberteil hätte genügt. Was soll man von solch einer Klientel halten, wo eine öffentlich bestellte Amtsperson nicht in der Lage sei, Hinweise lesen zu können? Da ist es schon nicht verwunderlich, dass ausgerechnet dieser spezielle Fall erst dazu herhalten musste, diesem Programm eine schlechtere Note zu erteilen. User können eigentlich nur dann von fairen Preisen profitieren und gute Programme erhalten, wenn der Wettbewerb auch von tatsächlicher Leistungsverbesserung begleitet und nicht alleine durch das Marketing eingeworbener Beratungssendungen. Das bevorzugte Produkt trägt ja das Markenbranding einer dieser Sendungen, wo die Markennutzungsberechtigung an irgendeiner Stelle wieder refinanziert werden muss. Derlei Sendungen darf man auch manchmal getrost ignorieren, insbesondere wenn sich das Gejammere eher auf hohem Niveau darstellt. Unser ehemaliger Forenmoderator stellte in einer seiner letzten Postings auch noch einmal explizit die Frage nach den Ratgebern sowie Hinweisen und hatte bis zuletzt noch versucht, Gründe zu erfahren, warum einige User keine Hinweise finden oder diese lesen könnten. Ich teile diese Ansicht. Sie können daher hier gerne Ihre Meinung geben, wie die Programmführung verbessert werden könne. Sie und ich sind sicherlich nicht die einzigen, die manchmal etwas nicht gleich finden. Gerne auch mit einem neuen Thema.

    Schönen Abend

  • Abschreibung bei Wohnungskauf ist der falsche Titel.
    Für OttoNormalBürger gibt es gar keine steuerliche Abschreibung bei Wohnungskauf.

    Die Gebäude-AfA gibt es nur für den Zeitraum entgeltlicher Vermietung.
    Noch genauer NUR bei Vermietung mit positiven Einkünften
    (zumindest längerfristig in der Summe positiv!).

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