Hallo zusammen,
ich habe kürzlich meine Bescheiddaten abgeholt und es war das erste Mal in einer Reihe von Jahren, dass das Ergebnis des Bescheids von der Berechnung des SSE abwich (Streichungen, Kürzungen etc. natürlich ausgenommen).
Der Bescheid selbst weist nun einen Kürzungsbetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen nach §10 Abs.1 Nr.3 Buchst.a Satz4 EStG aus, der die Differenz erklärt.
Gesetzestext: "Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern".
Da kann ich mir keinen Reim drauf machen. "Ist das was Neues?"
Weder meine Frau noch ich haben Krankengeld bezogen; ich zahle den verminderten Krankenversicherungsbeitrag, weil ich in der passiven Phase der Altersteilzeit bin, und auch sonst ist alles "wie in den Vorjahren". Rückgerechnet passen die 4% auch nicht.
Kann sich das jemand erklären? Vielen Dank schon mal für entsprechendes Feedback.