Sonderausgaben: Krankenversicherungsbeiträge

  • Hallo zusammen,


    ich habe kürzlich meine Bescheiddaten abgeholt und es war das erste Mal in einer Reihe von Jahren, dass das Ergebnis des Bescheids von der Berechnung des SSE abwich (Streichungen, Kürzungen etc. natürlich ausgenommen).

    Der Bescheid selbst weist nun einen Kürzungsbetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen nach §10 Abs.1 Nr.3 Buchst.a Satz4 EStG aus, der die Differenz erklärt.
    Gesetzestext: "Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern".


    Da kann ich mir keinen Reim drauf machen. "Ist das was Neues?"

    Weder meine Frau noch ich haben Krankengeld bezogen; ich zahle den verminderten Krankenversicherungsbeitrag, weil ich in der passiven Phase der Altersteilzeit bin, und auch sonst ist alles "wie in den Vorjahren". Rückgerechnet passen die 4% auch nicht.


    Kann sich das jemand erklären? Vielen Dank schon mal für entsprechendes Feedback.

  • Ich habe nochmal nachgesehen; auch in den früheren Jahren war diese "Kürzungsposition" in den Bescheiden enthalten. Allerdings gab es nie Abweichungen zwischen Bescheid und SSE deswegen. Was habe ich in den SSE übersehen, dass der Kürzungsbetrag nicht berücksichtigt wurde?

  • Nein, das ist nichts neues und hat wohl auch mit Ihrem Problem nichts zu tun. Die Steuersparerklärung berücksichtigt die Kürzung der vier Prozent Krankenversicherungsbeiträge ja auch aus Ihren Angaben in ihrer Berechnung. Sie müssen die Abweichung woanders suchen! Haben Sie ELSTER-Bescheiddaten erhalten? Dann können Sie mit dem Bescheiddaten-Vergleich den Unterschied in den „Abgezogenen Vorsorgeaufwendungen“ finden. Ob dieser Unterschied sich dann schon genau auf Ihre Krankenversicherungsbeiträge bezieht, müssen Sie erst noch herausfinden oder Sie könnten darstellen, wie Sie zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Das würde mit ein paar eigenen Berechnungen schon gelingen. Hier zeigt das Programm leider keine Differenzierung zwischen den Altersvorsorgeaufwendungen und den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen also den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Hier hilft dann erst ein genauer Blick in den Papiersteuerbescheid. Nehmen Sie sich einen Ausdruck aus der Steuerberechnung (Ergebnis) und legen diesen neben den Papiersteuerbescheid. Die aufgezeigte Berechnung hat dieselbe Struktur wie der Papiersteuerbescheid. Dort werden Sie erst den Unterschied zwischen den Altersvorsorgeaufwendungen und den Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsbeiträgen finden. Vergleichen Sie zunächst die äußeren Werte und gehen bei den gefundenen Abweichungen nach links zu den inneren Auflistungen. Erst dann würde ich mich mit Ihren weiteren Ausführungen befassen wollen, denn ich glaube nicht, dass die angeführten Gesetzeszitate aus Ihren Bescheiddaten hervorgegangen sind und sich Ihre Schlussfolgerung darauf begründen ließe.

  • Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Natürlich haben Sie recht, dass der Kürzungsbetrag in seiner gesetzlichen Ausprägung mit meinem Problem nichts zu tun hat. Ich war halt ziemlich perplex, dass die Berechnung laut SSE vom behördlichen Bescheid abweicht - in den Vorjahren konnte ich immer meinen Haken an den Bescheid setzen, denn er stimmte immer mit der SSE überein, sofern nichts vom Finanzamt "gestrichen wurde".

    Als erste Massnahme habe ich natürlich den Vergleich in der SSE durchgeführt, und da der Differenzbetrag eben so schön plakativ auf den KV-Kürzungsbetrag -dessen Tatsache mir so gar nicht bewusst war, weil eben in den Vorjahren alles stimmte- gepasst hat, wurde halt der Verdacht gleich dorthin gelenkt.


    Leider bin ich noch nicht sehr weitergekommen. Die Struktur im Ergebnis-Bericht (den ich sehr schätze) der SSE weicht halt gerade bei der Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen von KV/PflV vom behördlichen Papierbescheid ab.

    Alle eingegebenen Einzelbeträge stimmen in SSE und Bescheid überein, auch auf Zahlendreher habe ich überprüft. Aber die Summen "Gesamte sonstige Vorsorgeaufwendungen" und "Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung" (letztere abzügl. KV-Kürzung), für die es im Ergebnis der SSE keine Detail-Einzelbeträge gibt, kann ich partout nicht nachvollziehen.


    In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob die steuerliche Kürzung für meine absetzbaren Krankenversicherungsbeträge überhaupt berechtigt ist. In der passiven Altersteilzeit wird man von der Arbeitspflicht freigestellt und bezahlt auch den reduzierten Krankenversicherungsbeitrag, da kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht.

    Allerdings habe ich noch nirgendwo ein Feld bemerkt, in dem generell der Anspruch auf Krankengeld abgefragt wird. Müsste dies nicht berücksichtigt werden?

  • Allerdings habe ich noch nirgendwo ein Feld bemerkt, in dem generell der Anspruch auf Krankengeld abgefragt wird.

    Wenn der Beitrag aus der Lohnsteuerbescheinigung stammt, muss man selbst angeben, dass kein Krankengeldanspruch besteht.

    Mit der Lohnsteuerbescheinigung wird das nicht elektronisch übermittelt und das Programm des Finanzamts erkennt das anscheinend

    nicht automatisch anhand der Beitragshöhe.

  • talberg,Charlie24:

    Vielen vielen Dank! Das hatte ich tatsächlich nicht gesehen.
    Im Formular "Vorsorgeaufwendungen" gibt es da zwar entsprechende Felder, aber in der SSE-Erfassung von mir nicht weiterverfolgt/schlicht ignoriert/vergessen.

    Ein wichtiger Punkt, denn das wird wahrscheinlich nicht wenigen so ergehen wie mir.

  • Und das ist auch des Rätsels Lösung für mein Problem Berechnung SSE vs. Papierbescheid:


    Ich habe bei der Erfassung der Lohnsteuerbescheinigung als "Art der Einnahmen..." Pension oder Vorruhestands..." gewählt; unter "Tätigkeit" "Vorruhestand/Altersteilzeit (in Ruhephase) - der selektiertere Wert im zweiten Feld ist abhängig vom Wert im ersten Feld.


    Daraufhin kalkuliert die SSE im Prinzip korrekt ohne die KV-Kürzung (in der Formularansicht "Vorsorgeaufwand" wird auch Zeile 12 gefüllt!).

    Im "Versandnachweis" für Elster ist die Angabe in Zeile 12 ebenfalls korrekt gefüllt und müsste damit auch vom FA berücksichtigt werden..


    Ein Schnittstellenproblem?

  • Hallo Kombi939,


    ich habe das gleiche Problem: In der Freistellung bin ich seit 1.12.2020. Im Einkommenssteuerbescheid 2021 hat das Finanzamt meine KV-Beiträge um 4% gekürzt. Nach Recherche im Web (siehe z.B.: https://www.haufe.de/sozialwes…idesk_PI434_HI592201.html) und Rücksprache mit meiner KV hat SSE hier recht und mein Finanzamt hat Unrecht: Da der Anspruch auf KG während der Freistellung vernünftigerweise ruht, ist in meinen Augen die Kürzung ungerechtfertigt. Ich habe daher heute Einspruch gegen meinen Steuerbescheid 2021 eingelegt:

    "Gegen den Einkommenssteuerbescheid 2021 vom 19.1.2023 lege ich Einspruch ein. Sie haben unter "Sonderausgaben" die von Thomas gezahlten Krankenversicherungsbeiträge gemäß §10 Abs.1 Nr.3 Buchst. a Satz 4 EStG um 4 Prozent gekürzt. Da sich Thomas das ganze Jahr 2021 in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befand, bestand jedoch gar kein Krankengeldanspruch mehr, bzw. dieser ruhte. Die Kürzung der Krankenversicherungsbeiträge ist daher nicht korrekt. Wir bitten um Korrektur des Bescheids. "

    Herzliche Grüße

    Thomas

  • Hallo Thomas Sander,

    vielen Dank für den Hinweis.

    Nachdem die SSE eigentlich alles richtig berechnet und auch im Versandprotokoll die Zeile 12 Vorsorgeaufwand korrekt gefüllt ist, scheint der Fehler m.E. entweder in der Schnittstelle oder gleich beim FA-Programm zu liegen.

    Ich habe einen Änderungsantrag gestellt, mal sehen. Wenn nichts kommt, erhebe ich am letzten möglichen Tag Mitte Februar auch Einspruch.


    Für die Erklärung des nächsten Jahres werde ich besonders darauf achten, ob dann die korrekten Werte im Einkommenssteuerbescheid berücksichtigt wurden.

  • Mit Übertragungsprotokoll meinte ich den SSE-"Versandnachweis", der laut Text der "offizielle Nachweis des FA zum erfolgreichen Versand" ist.


    Mir ist schon klar, dass die Rückmeldung vom FA eines "erfolgreichen Versands" nur bedeutet, dass die Datei ohne (definierte) Fehler beim Empfänger angekommen ist, aber nichts direkt mit dem Inhalt zu tun hat. Aber ein anderes Überprüfungsmittel als den "Transfernachweis" habe ich ja nicht.

  • Es wird für mein Empfinden immer skurriler, aber man lernt ja nie aus:


    Gemäss dem "Bürgerentlastungsgesetz" (leider habe ich die Historie nicht parat, wie es zu diesem lieblichen Namen kam) melden die Krankenkassen selbstgezahlte Beiträge (also z.B. bei freiwilliger Versicherung aufgrund Gehaltsüberschreitung der Pflichtgrenze) jährlich ans Finanzamt. Nur digitale Meldungen sind relevant. Ob es Beiträge mit oder ohne Krankengeldanspruch waren, wird über die Beitragsart definiert.

    Es ist also bei freiwilliger GKV im Grunde genommen fast wurscht, was man man in Zeile 11 und 12 Anlage Vorsorgepauschale einträgt, das Finanzamt nimmt die Meldung der Krankenkasse. Punkt.
    Inwieweit ein Abgleich der Krankenkassenmeldung mit den Angaben der Steuererklärung beim FA erfolgt, weiss ich nicht.


    Dies ist mein von mir ermittelter Kenntnisstand, nachdem mir das FA auf meinen Änderungsantrag lediglich mitgeteilt hat, dass man meinem Ansuchen nicht entsprechen kann, da "die Krankenversicherungsbeiträge gemäss den uns übermittelten Daten angesetzt wurden".


    Nächster Schritt ist die Anfrage an die Krankenkasse, welche Beitragsart an das FA übermittelt wurde. Himmel!

  • Es wird für mein Empfinden immer skurriler, aber man lernt ja nie aus:


    Gemäss dem "Bürgerentlastungsgesetz" (leider habe ich die Historie nicht parat, wie es zu diesem lieblichen Namen kam) melden die Krankenkassen selbstgezahlte Beiträge (also z.B. bei freiwilliger Versicherung aufgrund Gehaltsüberschreitung der Pflichtgrenze) jährlich ans Finanzamt. Nur digitale Meldungen sind relevant. Ob es Beiträge mit oder ohne Krankengeldanspruch waren, wird über die Beitragsart definiert.

    Es ist also bei freiwilliger GKV im Grunde genommen fast wurscht, was man man in Zeile 11 und 12 Anlage Vorsorgepauschale einträgt, das Finanzamt nimmt die Meldung der Krankenkasse. Punkt.
    Inwieweit ein Abgleich der Krankenkassenmeldung mit den Angaben der Steuererklärung beim FA erfolgt, weiss ich nicht.


    Dies ist mein von mir ermittelter Kenntnisstand, nachdem mir das FA auf meinen Änderungsantrag lediglich mitgeteilt hat, dass man meinem Ansuchen nicht entsprechen kann, da "die Krankenversicherungsbeiträge gemäss den uns übermittelten Daten angesetzt wurden".


    Nächster Schritt ist die Anfrage an die Krankenkasse, welche Beitragsart an das FA übermittelt wurde. Himmel!

    Hmmm, skurril. Mein Finanzamt hat mich am Tag nach dem Einspruch angerufen und um Vorlage meines Altersteilzeitvertrages gebeten. Außerdem habe ich der FA-Sachbearbeiterin eine Bestätigung meiner KK vorgelegt, dass meine Beiträge 2021 in der Beitragsart 9111 gezahlt wurden (ermäßigter Beitrag, bei freiwilliger Versicherung aufgrund Überschreitung der Pflichtgrenze) und dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Die Erstattung der überzahlten Einkommenssteuer ist heute auf meinem Konto eingegangen, auf den neuen ESt-Bescheid warte ich noch..


    Viel Erfolg in Deinem Verfahren.

  • Nächster Schritt ist die Anfrage an die Krankenkasse, welche Beitragsart an das FA übermittelt wurde.

    Die vom AG an die KK mit dem monatlichen Beitrag übermittelte Beitragsart 9111 steht sowohl in meiner monatlichen Gehaltsabrechnung als auch in der jährlichen "Meldebeschinigung für die Sozialversicherung" korrekt drin.

  • Ich habe zufällig einige an das Finanzamt übermittelte Bescheinigungen einer Krankenkasse für einen Selbstständigen, der ebenfalls keinen

    Krankengeldanspruch versichert hat, auf dem Rechner. Dort steht im Klartext unter Beitragsart:

    Geleistete Beiträge zur Krankenversicherung (ohne Krankengeldanspruch)


    Die Beiträge wurden in den Steuerbescheiden auch immer ungekürzt anerkannt.

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