Zustellung der Steuerbescheide

  • Ich würde jetzt einmal probeweise für den Sohn ein ELSTER-Konto einrichten und schauen, was sich darin befindet. Soweit ich mich erinnern kann, konnte auch mit der SSE einst diese Bekanntgabevollmacht mit Schaltern erteilt werden, was zur Irritation einiger geführt hat, weil gar keine Importmöglichkeit dafür geschaffen wurde. Soweit ich den Dialog verfolgt habe, hat der Sohn noch keinen schriftlichen Steuerbescheid, dann liegt die PDF-Datei offensichtlich in seinem passiven ELSTER-Konto. Ein ELSTER-Konto hat ja eigentlich trotzdem jeder, nur zur direkten Kommunikation nicht aktiviert.

  • Soweit ich den Dialog verfolgt habe, hat der Sohn noch keinen schriftlichen Steuerbescheid, dann liegt die PDF-Datei offensichtlich in seinem passiven ELSTER-Konto. Ein ELSTER-Konto hat ja eigentlich trotzdem jeder, nur zur direkten Kommunikation nicht aktiviert.

    Der Bescheid kam relativ pünktlich. In der Zwischenzeit warte ich auf einen Folgebescheid, weil man ihm zwei Energiepreispauschalen versteuert und nur eine ausgezahlt hat.

  • Der Bescheid kam relativ pünktlich. In der Zwischenzeit warte ich auf einen Folgebescheid, weil man ihm zwei Energiepreispauschalen versteuert und nur eine ausgezahlt hat.

    Sorry, dann gibt es nur den schriftlichen Bescheid und der geänderte Bescheid ebenso.

  • Ich würde jetzt einmal probeweise für den Sohn ein ELSTER-Konto einrichten und schauen, was sich darin befindet. Soweit ich mich erinnern kann, konnte auch mit der SSE einst diese Bekanntgabevollmacht mit Schaltern erteilt werden, was zur Irritation einiger geführt hat, weil gar keine Importmöglichkeit dafür geschaffen wurde.

    Offensichtlich soll doch für jedermann ein Elster-Konto eingerichtet werden, ansonsten würde man nicht unter Steuertipps/weitere Hinweise/Wegfall "Altes Verfahren" nicht folgenden Text

    Zitat

    Wenn Sie die Steuererklärung für Ihre Kinder erstellen, empfehlen wir eine eigene digitale Signatur (Elster-Konto) für jedes Kind.

    veröffentlichen.

  • Offensichtlich soll doch für jedermann ein Elster-Konto eingerichtet werden,

    Zwingend ist das nicht, unsere Tochter hat bis heute kein eigenes Konto bei Mein ELSTER. Deren Steuererklärungen laufen über mein Konto, dort ist auch der Bescheinigungsabruf (VaSt) für sie eingerichtet

  • Zwingend ist das nicht, unsere Tochter hat bis heute kein eigenes Konto bei Mein ELSTER. Deren Steuererklärungen laufen über mein Konto, dort ist auch der Bescheinigungsabruf (VaSt) für sie eingerichtet

    Wie Ihre Tochter auch hat jeder ein Steuerkonto. Sein Steuerkonto. Den Zugang darauf kann man für sich und für andere einrichten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Wenn ein Dienstleister den Abruf für einen Mandanten einrichtet, hat ja der Mandant sein ELSTER-Konto (Wäre das überhaupt der richtige Ausdruck?) nicht über den Dienstleister. Er kann sich ja unbenommen trotzdem seinen Zugang einrichten und seine Daten abrufen. Ich weiß aber jetzt ehrlich nicht, ob es dann nur ein Entweder/Oder gäbe.

  • Zwingend ist das nicht, unsere Tochter hat bis heute kein eigenes Konto bei Mein ELSTER. Deren Steuererklärungen laufen über mein Konto, dort ist auch der Bescheinigungsabruf (VaSt) für sie eingerichtet

    So handle ich das auch und vermag nicht einsehen, warum der gehandikapte Junior selbst aktiv werden soll.

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