Zustellung der Steuerbescheide

  • Frage: warum wird im Sendeprotokoll (authentifiziert übermittelt) nur noch angegeben, wer bei der Steuererklärung mitgewirkt hat und

    nicht mehr die Zustelladresse dazu angegeben? Für einen Lohnsteuerhilfeverein ist es wichtig, das auch die Bescheide dem LHV zugestellt werden.

    Bis 2020 stand es immer im Sendeprotokoll, ab 2021 steht nur noch die Mitwirkung drin.

    Gibt es einen Grund dafür? Mehrere Mitarbeiter bei Finanzämtern sagen mir am Telefon, es steht ja nicht drin - also meine Zustelladresse.

    Die Vollmachtsdatenbank funktioniert leider automatisch nicht immer, obwohl die Bekanntgabevollmacht damit eigentlich erfüllt ist.

    Haben andere hier (gerade Beratungsstellenleiter von LHV) da Erfahrungen?

  • Schauen Sie einmal auf die Formularansicht im Bereich -Mitwirkung/Empfänger Steuerbescheid- und orientieren sich daran. Wenn Sie Ihren Namen in den Zeilen 35 bis 41 erscheinen lassen wollen, müssen Sie den darüberstehenden Hinweis beachten „- Nur ausfüllen wenn dem Finanzamt keine entsprechende Bekanntgabevollmacht vorliegt -“ und das Häkchen wieder auf „Nein“ setzen. Dieselbe Ansicht haben Sie natürlich auch in der ElsterDruck-Ansicht. Das war aber schon die ganze Zeit so. Es sei denn, Sie könnten sich auf die Bekanntgabevollmacht verlassen. Dies wäre die Umgehung, die Sie dann nutzen können. Mit dem Steuerprogramm können Sie ja darauf keinen Einfluss nehmen

  • Dieselbe Ansicht haben Sie natürlich auch in der ElsterDruck-Ansicht. Das war aber schon die ganze Zeit so.


    Danke für die Antwort, aber in der Elster-Druck-Ansicht erscheint nichts mehr, bis 2020 war es folgend der Seite 1 zu lesen, seit 2021 nicht mehr.

    Da ist nur auf der letzten Seite der Druck-Ansicht die Mitwirkung adressiert. Es gibt leider häufige Probleme mit der Bekanntgabevollmacht die in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt ist.

  • In der Elster-Druck-Ansicht erscheint deswegen nichts, weil Sie das Häkchen bei „Liegt dem Finanzamt eine Bekanntgabevollmacht vor?“ mit Ja beantwortet haben. Dieses Häkchen müssen Sie wegmachen. Die Bekanntgabevollmacht an sich steuern Sie doch nicht über die Abgabe der aktuellen Steuererklärung. Das hatte ich Ihnen versucht zu erklären. Sie müssen sich gelegentlich einmal die Hinweise bzw. Fragen auf den Formularen ansehen. Da steht der Hinweis unter -Der Steuerbescheid soll nicht mir / uns zugesandt werden, sondern:- „- Nur ausfüllen wenn dem Finanzamt keine entsprechende Bekanntgabevollmacht vorliegt -“. Der Empfänger der Bekanntgabevollmacht erscheint nicht auf dem Formular. Das passiert nur, wenn das mit der aktuellen Steuererklärung so gewollt ist. Da dies hier immer wieder zu Irritationen führt, gibt es auch immer wieder diese hausgemachten Probleme. Verzichten Sie lieber auf die Bekanntgabevollmacht und setzen Sie ihre aktuelle Anschrift bei den Mitwirkenden ein und setzen als Empfänger „Oben genannter Person“ ein und die darunter liegende Frage beantworten Sie mit „Nein“


    Die Probleme entstehen dadurch, dass dieser Umstand immer wieder falsch interpretiert wird. Wenn das Häkchen gesetzt ist, richtet sich das Finanzamt an die ihr vorliegende Bekanntgabevollmacht. Diese kann auch jederzeit wieder von den Steuerpflichtigen zurückgezogen werden. Wenn Sie als Mitwirkende sicherstellen wollen, dass der Steuerbescheid auf die "von Ihrer Beratungsstelle" erstellten Steuererklärung Ihnen bekanntgegeben wird, verfahren Sie am besten so wie beschrieben.

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