Bin Rentner und nebenbei noch selbständig tätig. Habe die Energiepreispauschale (EPP) also doppelt erhalten - als Rentner einmal im Rahmen meiner Rentenbezüge und als Selbständiger wurde bei der VZ im III. Quartal 2022 die ESt-VZ durch das FA entsprechend gekürzt. In der SSE 2023 wird dieser Sachverhalt auch korrekt abgebildet. Laut Programm-Hinweis brauchen die EPP nicht extra als Einnahmen bei den entsprechenden Einkünften erklärt werden, da sie bei der Veranlagung automatisch durch das FA berücksichtigt werden. In der Ergebnisvorschau weist das Programm zwar die EPP im Rahmen der Rente als sonstige Einkünfte aus, im Rahmen der selbständigen Einkünfte aber nicht. Nun könnte ich diesen Eintrag auch manuell vornehmen, um ein korrektes Steuerergebnis zu erhalten, befürchte aber, dass dann nach dem Senden der Erklärung das FA die EEP noch einmal ansetzt. Wäre es möglich, die EPP bei selbständiger Tätigkeit wie bei den Renten automatisch in der Ergebnisvorschau zu berücksichtigen, ohne das manuell eine Eingabe erfolgt oder habe ich etwas übersehen?
Berücksichtigung der Energiepreispauschale bei Selbständigen
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Berücksichtigung der Energiepreispauschale für Rentner als Einkünfte (Programmteil Berechnung der Steuer):
Ich habe es kommen sehen. Lt. Programm erfolgt der Hinweis, dass das Finanzamt bei der Steuerveranlagung
die EPP bei Rentnern von Amtswegen berücksichtigt . Das wird auch so sein, denn wie ich bereits vermutet habe, verschicken die Rentenversicherer seit letzter Woche eine zusätzliche Rentenbezugs-Mitteilung an die Finanzämter. Diese erfolgt aber ohne die Angabe des Betrages. Für das Finanzamt mag das wohl als Info zum Veranlagen ausreichen. Im Programm bleiben nach Abruf der Daten aber die Einkünfte unberücksichtigt. Das führt folgerichtig zu einer fehlerhaften Berechnung der ESt im Programm.
Damit meine Mandanten eine korrekte Steuerberechnung erhalten, behelfe ich mich derzeitig dadurch, dass ich die 300 € EPP im Bereich "Übrige Einkünfte/Sonstige Leistungen" eintrage, die Berechnung ausdrucke und vor dem Senden ans FA wieder lösche.
Wäre natürlich schön, wenn zukünftig das Programm dies automatisch erledigen würde.
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Berücksichtigung der Energiepreispauschale für Rentner als Einkünfte (Programmteil Berechnung der Steuer):
Man kann doch direkt bei der Erfassung der Rente angeben, ob die EPP ausbezahlt wurde, jedenfalls dann, wenn man auf der Erfassungsseite
bei Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt liegt vor, ja auswählt. Dann kann man weiter unten auf der Seite angeben, ob die
EPP vom Rentenversicherungsträger ausbezahlt wurde (siehe Screenshot !). Dann fließt sie auch in die Steuerberechnung ein.
In der gesonderten Bescheinigung der Rentenversicherung ist der Betrag von 300,00 € sehr wohl angegeben, die Bescheinigung ist aber
nicht zur Übernahme in die Steuererklärung gedacht. Die Auszahlung soll ausdrücklich nicht erklärt werden.
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Hallo Charlie24,
danke für den Tipp. Genau die Stelle habe ich gesucht. Manchmal sieht man den Wald
vor lauter Bäumen nicht!
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der EPP bei Selbständigen. Wie ja bekannt wurde diese ja bei der VZ im 3. Quartal abgezogen. Nun Frage ich mich jedoch, ob ich diese in der Steuererklärung als Einnahme wegen der Versteuerung, bzw wo ich diese angeben muss.
Wäre euch über eine kurze Antwort dankbar, und wünsche allen schöne Ostertage
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Nun Frage ich mich jedoch, ob ich diese in der Steuererklärung als Einnahme wegen der Versteuerung, bzw wo ich diese angeben muss.
Gegenüber dem Finanzamt nicht, das weiß ja, dass es dir die EPP über die Herabsetzung der Vorauszahlung gewährt hat. Ob bzw.
wo man die EPP für Selbstständige in der SSE für Zwecke der Steuerberechnung angeben kann, muss ich auch erst recherchieren.
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Gegenüber dem Finanzamt nicht, das weiß ja, dass es dir die EPP über die Herabsetzung der Vorauszahlung gewährt hat. Ob bzw.
wo man die EPP für Selbstständige in der SSE für Zwecke der Steuerberechnung angeben kann, muss ich auch erst recherchieren.
Also müsste ich diese überhaupt nicht angeben. Die Angabe wäre also nur für die Berechnung einzutragen aber dann vor dem Absenden wieder zu entfernen. Verstehe ich dies so richtig?
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Lieber Talberg,
das hast Du super gemacht. An Deinem Beispiel kann jeder erkennen was Sache ist. Allerdings wundere ich mich, dass ein Schüler mit einer Rentnerin verheiratet ist und darüber hinaus selbst Rente bezieht.
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