Grundsteuerbescheid

  • Moin an alle,

    ich habe für mein zweites unbebautes Grundstück mit 3.313m², welches ich als Wiese nutze, den aktuelle Bescheid für die neue Veranlagung zum 1.1.2025 erhalten. Das Grundstück liegt in einem Baugebiet. Bisher habe ich hierfür 40,- € Grundsteuer im Jahr bezahlt. Nun bin ich echt vom Stuhl gefallen: Nach meinen eigenen Berechnungen des Grundsteuermessbetrages x Hebesatz ( z. Zt. 320 %) komme ich auf knapp 400,-€ im Jahr. Nach Rücksprache mit dem FA ist hier der § 69 Abs. 3 Bewertungsgesetz entscheidend ( Baugebiet). Ich habe erst einmal Einspruch eingelegt, aber wie soll es jetzt weitergehen? Auf ein Musterverfahren warten ( hat hier jemand einen Tipp) und ruhen des Verfahrens beantragen oder selber klagen?

    Bitte um Hilfe!

  • Dass unbebaute aber bebaubare Grundstücke deutlich teurer werden als bisher, ist nicht überraschend. Ich glaube nicht, dass Einspruch

    und Klage viel Sinn machen. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 tatsächlich ausfallen wird, weiß man derzeit im Übrigen nicht.

    Die Gemeinden werden die neuen Hebesätze erst 2024 festlegen.

  • Im Grunde beabsichtige ich zunächst ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Dies geht aber nur, wenn schon ein "Musterverfahren" irgendwo anhängig sein soll. Ich habe gelesen, dass das in Baden Württemberg der Fall ist.

    Gibt es diesbezüglich im Forum Informationen?

  • Zunächst vielen Dank.

    Da das Grundstück über 3.000 m² hat und ich sowieso nur im vorderen Bereich bauen könnte, besteht da nicht die Möglichkeit einer Grundstücksteilung. Also 1.000 m² Bauland und 2.000 m² Wiese?

  • Da das Grundstück über 3.000 m² hat und ich sowieso nur im vorderen Bereich bauen könnte, besteht da nicht die Möglichkeit einer Grundstücksteilung. Also 1.000 m² Bauland und 2.000 m² Wiese?

    Für ein Baugebiet sollte es einen Bebauungsplan geben, der die überbaubaren Flächen ebenso regelt wie die geplante Erschließung.

    Wenn es da Einschränkungen für dein Grundstück gibt, kannst du die ja im Einspruchsverfahren vorbringen.

  • Mir liegt jetzt der "alte" Grundsteuermessbescheid vom 01.01.1991 (Grundvermögen) vor, indem der Einheitswert auf 6200,- DM festgesetzt wurde, so dass ich 21,70 DM für das Jahr zahlen musste. Aktuell sind es jetzt 35,52 €.

    Durch den neuen Bescheid beträgt der Grundsteuermessbetrag 124,92 € ; Hebesatz aktuell 320 = 399,74 € pro Jahr.

    Ich müsste ab 2025 dann 364,22 € jährlich mehr zahlen.

    Das kann einfach nicht wahr sein.

    Charlie 24 kannst du mir weiterhelfen oder ein Kollege von dir?

    Vielen Dank aus Niedersachsen.

  • Man sollte sich nicht an den alten Einheitswerten und Grundsteuermessbeträgen orientieren.

    Was ist eine gerechte Grundsteuer ?

    Kann ja genau so sagen, warum soll eine Grundsteuer von ca. 400 € für ein Grundstück von ca. 3000 qm zu viel sein ?

    Hier im Raum Karlsruhe würden sie das Doppelte bezahlen.

    Noch steht der Hebesatz nicht fest.

    Einmal editiert, zuletzt von talberg (14. Januar 2023 um 08:26)

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