Nutzung des PV-Moduls

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich nutze die Steuer-Sparerklärung plus mit dem Modul Photovoltaik 2022. Damit möchte ich in den nächsten Wochen die Steuererklärung für meine PV-Anlage erstellen. Diese PV-Anlage besteht aus zwei Abschreibungsobjekten (eines mit 10 kW, das andere mit 5 kW Leistung) auf demselben Dach, da sie in unterschiedlichen Jahren errichtet wurden. Für diese beiden Objekte gibt es mehrere Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht aufteilen lassen, z.B. die Kosten für die SteuerTipps, die Versicherung und die Berechnung des selbstverbrauchten Stroms (Hinweis: Für den eingespeisten Strom gibt es bei der Einen 11 ct/kWh, bei der Anderen 7 ct/kWh). Muss ich jeden dieser Beträge händisch aufteilen? Kann das nicht auch die Software tun? Ich habe ja die beiden Zahlen für die Leistung der Anlagen eingegeben, so dass die Aufteilung automatisch gemacht werden könnte.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Georg Herb

  • Wenn das auch für Altanlagen gilt, wäre das toll.

    Natürlich gilt das auch für Altanlagen, der Gesetzeswortlaut ist eindeutig:


    von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen

    von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung ....

  • Hallo,

    ab wann ist denn damit zurechnen, dass die Steuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen in den Steuertipps-Programmen integriert ist?

    Sollte man mit der Abgabe der Steuerklärung noch auf die Einarbeitung warten, oder sollte man die Steuererklärung jetzt schon abgeben, mit der Angabe von 0,00 € als Gewinn/Verlust-Betrag?

    Grüße

    Detlef H.

  • Das sagt die SteuerSparerklärung dazu:


    Mit einem schriftlichen Antrag können Sie, ohne weitere Prüfung durch das Finanzamt, auf die Gewinnerzielungsabsicht verzichten und müssen somit keine Gewinnermittlung mehr abgeben. Ein Gewinn aus dem Verkauf von Strom ist demnach nicht mit der Einkommensteuererklärung zu versteuern.


    Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Antrag keine Auswirkung auf die Umsatzsteuer hat und somit nicht von der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit.

  • Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich habe gleich mal recherchiert und auch schnell gefunden, was für mich infrage kommt:


    Die Niedersächsische Steuerverwaltung hat das Antragsformular

    "Betrieb einer Photovoltaikanlage/ eines Blockheizkraftwerkes ohne Gewinnerzielungsabsicht" online gestellt.

  • Hallo zusammen,

    wer weiß, wann das neueste BMF-Schreiben vom 27.02.2023 in das Programm Photovoltaik eingebaut wird und die Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen umsatzsteuerlich mit 0% USt eingetragen werden kann? Noch ist die Entnahme nur mit 19% möglich.

  • Hallo zusammen,

    wer weiß, wann das neueste BMF-Schreiben vom 27.02.2023 in das Programm Photovoltaik eingebaut wird und die Entnahme der PV-Anlage ins Privatvermögen umsatzsteuerlich mit 0% USt eingetragen werden kann? Noch ist die Entnahme nur mit 19% möglich.

    lt. dem Schreiben (Absatz 5) entfällt hier weiterhin nicht die Umsatzsteuer:


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