Mea Culpa! Ich hätte nie gedacht, dass das mal ein Thema werden könnte, weil ich die Steuersparerklärung seit Jahrzehnten anstandslos von der Steuer abgesetzt habe. Bei der Bescheidung meines Einspruchs habe ich heute allerdings in der "Basarphase" der Verhandlungen mit dem Finanzamt (ich nenne jetzt keinen Namen) bei dem relativ geringen Betrag klein beigegeben, um den übrigen großen Batzen zu retten. Hat jemand Rechtsprechung, die die von mir bisher selbstverständlich angenommene Absetzbarkeit der Steuersparerklärung zu untermauern? Ich komme beruflich gerade nicht da.
Herzlichen Dank im voraus und allen ein gutes neues Steuerjahr!