tatsächliche Fahrzeugkosten in Feststellungserklärung für Vermietungseinkünfte

  • Liebe Community,


    ich nutze die Steuersparerklärung bereits einige Jahre aber heute komme ich allein nicht weiter.

    Zusammen mit einer weiteren Person habe ich eine Grundstücksgemeinschaft für ein vermietetes Einfamilienhaus. Dafür erstelle Ich mit SSE 27.32.81 B81 2022 die Feststellungserklärung.

    Es gibt Fahrten zum Vermietungsobjekt mit einem eigenen PKW, der mit tatsächlichen Fahrzeugkosten einen km Satz von ca 1,06€ hat.

    Wie kriege Ich diesen Wert dort rein? Ich finde nicht die Maske aus der EKST Erklärung, wo ich die tats. Fahrzeugkosten ermitteln kann.


    Danke vorab für die Hilfe & Viele Grüße, Mario

  • Ich glaube nicht, dass Sie in diesem Programmmodul fündig werden könnten. Eigentlich eine heuristische Frage, dass heißt diese Erkenntnis „Tatsächliche Fahrzeugkosten“ können Sie im Moment der Feststellungserklärung noch nicht haben, da diese Kosten erst mit Abschluss des Festsetzungsjahres im darauffolgenden Jahr mit der Steuererklärung vorliegen werden. In gewissem Sinne sind die Feststellungserklärungen Vorausberechnungen für die zukünftige Steuererklärung und verfolgen hauptsächlich das Ziel damit die Finanzverwaltung Ihre Steuervorauszahlung ermitteln kann. Dennoch bleiben sie Annahmen, die erst mit der abschließenden Steuererklärung aufgelöst werden, obwohl sich im Wesentlichen eigentlich nichts mehr in Bezug der gemachten Feststellungserklärungen ändern wird. Die Werte werden erfahrungsgemäß 1 zu 1 in die Erklärung übernommen, dennoch wäre immer noch eine Korrektur möglich. Es gibt ja Irrungen und Fehlannahmen. So gesehen, könnten Sie ihre Fahrtkosten mit der Kilometerpauschale bei der Übernahme in die Steuererklärung dort wieder korrigieren, weil Ihnen jetzt die tatsächlichen Kosten ersichtlich sind. Meistens wird der Aufwand die tatsächlichen Fahrzeugkosten zu ermitteln, erst in diesem Stadium erbracht.

  • Hallo mrossde,


    warum verwendest du für die "Grundstücksgemeinschaft für ein vermietetes Einfamilienhaus"

    die Feststellungserklärung?


    Geht das nicht (auch) mit der Einkommensteuererklärung?


    In der Einkommensteuererklärung die Eingabemaske

    Navigator:

    Allgemeine Kosten -> Tatsächliche Fahrzeugkosten


    Achtung:

    Unbedingt das KFZ-Kennzeichen eingeben, damit du das für die Vermietung genutze Fahrzeug in den Dialogen für Fahrtkosten erkennen kannst!


    Bei der Vermietung musst du dann im Dialog Fahrtkosten /Reisekosten DIESES Fahrzeug (KFZ-Kennzeichen) auswählen.

    Nur dann werden die tatsächlichen Kilometerkosten für die Berechnung der Fahrtkosten verwendet.

  • ... „Tatsächliche Fahrzeugkosten“ können Sie im Moment der Feststellungserklärung noch nicht haben, da diese Kosten erst mit Abschluss des Festsetzungsjahres im darauffolgenden Jahr mit der Steuererklärung vorliegen werden."

    Die Feststellungserklärung [Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen] wird nach Abschluss des Steuerjahres erstellt. Zu diesem Zeitpunkt liegen die tatsächlichen Fahrzeugkosten bereits vor.

  • Ich gebe in meiner Feststellungserklärung für eine Grundstücksgemeinschaft die Fahrzeugkosten unter dem Punkt Sonderwerbungskosten an, da die Kosten nur einem Miteigentümer zuzurechnen sind. Ich gebe als Bezeichnung "Fahrten zum Objekt" an, wähle den Miteigentümer und gebe die von mir in einer Excel-Tabelle separat berechneten Gesamtfahrtkosten an, wobei ich auch die tatsächlichen Fahrzeugkosten ansetze. Diese genaue Berechnung wollte das FA allerdings bisher noch nie sehen.


    Gruß copusch

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