Günstigerprüfung Kapitalertragssteuer

  • Der Eingabehilfe der SSE entnommen:


    Ihre Kapitalerträge unterliegen der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Wenn es günstiger für Sie ist, können Sie auf die pauschale Steuer verzichten. Dann werden die Kapitalerträge mit Ihrem »individuellen« Steuersatz besteuert.

    Ob die pauschale Abgeltungsteuer günstiger ist, erkennt man nicht immer auf Anhieb. Auch bei einem Grenzsteuersatz von über 25 Prozent kann die individuelle Besteuerung günstiger sein (und umgekehrt). Denn neben dem Grenzsteuersatz wirken sich die Höhe der Kapitalerträge, der Altersentlastungsbetrag und der Härteausgleich auf die Günstigerprüfung aus.


    Empfehlung: Erfassen Sie stets alle Kapitalerträge. Die SteuerSparErklärung plus führt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch und Sie müssen nichts weiter beachten.

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