Kosten der Privaten Krankenkasse - Krankheitskosten Nachweis

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich habe meine Arztrechnungen gesammelt und an der richtigen Stelle eingetragen.

    Jetzt schreibt mir das Finanzamt:

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    für die Bearbeitung der Steuererklärung benötige ich noch folgende Unterlagen/ Angaben:

    1. Aufstellung und Belege zu den Krankheitskosten in Höhe von 8.292 € und einen Nachweis

    das die Kosten nicht durch die Krankenkasse übernommen wurden."

    Die Belege kann ich ohne Probleme einreichen, die hab ich ja gesammelt - aber was hat es mit dem zweiten Teil auf sich? Darf das Finanzamt einen Nachweis anfordern, das Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen wurden?

    Vielen Dank für die Hinweise

    Beste Grüße diy_steuer

  • Ja und weiter, was stellen Sie sich denn jetzt vor? Wenn Ihnen Ihre Krankenkasse einen Teil oder den wesentlichen Teil an den Arztrechnungen erstattet hat, haben Sie doch nicht mehr die gesamten Aufwendungen alleine getragen. Deswegen fordert doch das Formular Außergewöhnliche Belastungen Sie unmissverständlich auf zu allen möglichen Erstattungen eine Erklärung abzugeben. Behördliche Formulare erfüllen den Zweck der strengen Vernehmungstheorie. Da Sie diese Erklärung wohl nicht abzugeben im Stande waren, erhalten Sie diese Aufforderung jetzt konkret durch den Sachbearbeiter(in)

    Ihre Frage, ob das Finanzamt einen Nachweis fordern könne, dass keine Kosten von der Krankenkasse übernommen worden seien, hat einen guten Grund. Vielleicht jetzt nicht für Sie. Das Finanzamt wird Sie so stellen, als ob Sie Erstattungen von einer Krankenkasse erhalten hätten. Daran würde auch die Tatsache nichts ändern, dass Sie vielleicht noch im Besitz möglicher Originalrechnungen wären, weil Sie vielleicht aus versicherungstaktischen Gründen auf eine Erstattung von Arztrechnungen verzichtet haben, um nicht bei der Krankenkasse einer Fallgruppe zugeordnet werden zu können. Das Finanzamt wird sich die Arztrechnung anschauen und darüber befinden, ob es sich bei den gesammelten Arztrechnungen a um notwendige Behandlungen gehandelt hatte und b ob sie dafür einen zivilrechtlichen Erstattungsanspruch hätten geltend machen können.

  • Der Nachweis dass die Kosten nicht durch "die Krankenkasse"

    = GKV und/oder privat (Zusatz-)Krankenversicherungen !!!

    übernommen wurden" kann auf ganz einfache Weise erbracht werden:

    1. Durch den Antrag auf Zuzahlungsbegrenzung bei der GKV

    2. Durch den Bescheid der GKV auf den Antrag auf Zuzahlungsbegrenzung.

    Ito für alle privat (Zusatz-)Krankenversicherungen.


    Im Antrag auf Zuzahlungsbegrenzung bei der GKV

    sollten in dem Antrag auch alle "Nichtzuzahlungen" enthalten sein,

    wie z.B. Brillen und Zahnersatz. Das erhöht die Übersichtlichkeit.

    Bei Zahnersatzkosten, Kieferchirurg, usw. beweist der Antrag bei der GKV den Eigenanteil.

    Analog bei allen privaten (Zusatz-)Krankenversicherungen.


    Im Gegensatz zu dem Antrag auf Zuzahlungsbegrenzung

    zählt beim Finanzamt "alles was ärzlich verordnet" wurde.

    Beispiel:

    Geht man direkt zum Optiker für eine "Korrekturbrille" ohne Rezept, ist das nicht für die Einlommensteuererklärung.

    Geht man zuerst zum Augenarzt und der verschreibt eine Brille, ist das OK für das Finanzamt.

  • Natürlich darf es das. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht und so hohe Eigenanteile wie von dir erklärt,

    kommen nur selten vor.

    Das wäre schön. Ich habe leider die gleiche Erfahrung machen müssen. Im Jahr vor dem Tode meiner lieben Frau ist uns fast exakt der gleichen Betrag an Eigenbehalten verblieben. Man muss nur zwei Wochen länger in einer Privatklinik verweilen, als über die Fallpauschale vorgesehen.

    Auch in unseren Fall hat sich das FA alle Belege (Arztrechnungen, Rezepte und zugehörige Erstattungsbelege der Kasse) vorlegen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Trekker (22. November 2022 um 19:06)

  • Ich habe ja geschrieben: kommen nur selten vor. Ich bin in meinem langen Steuerleben nur einmal über 8.000,00 € Eigenbelastung gekommen

    und musste das natürlich auch haarklein belegen. Das war mir aber von vornherein klar.

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