Abfindung versteuern - kennt die SteuerSparErklärung keine Fünftelregelung ??

  • Ich nutze die SteuerSparErklärung seit Jahren sehr zu frieden und ohne Probleme, aber jetzt habe ich ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme.

    Ich habe in 2022 lediglich eine Abfindung (im niedrigen, 6-stelligen Bereich) erhalten. Diese ist in der Lohnsteuerbescheinung vermerkt. Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau, die eine eine Rente von 1000€/Monat) bezieht. Die Abfindung stellt also den weitaus größten Posten dar. Mein Arbeitgeber hat den Bruttobetrag ganz normal (mit 41%, also knapp unter Spitzensteuersatz) versteuert.

    Im Formular habe ich unter "Art der Einnnahmen aus dieser Bescheinigung" folgerichtig "Abfindung (ausschließlich)" gewählt.

    Trotzdem liegt die errechnete Erstattung weit von dem entfernt, was Abfindungsrechner wie zB hier ausgeben.

    Wenn ich die Art der Einnahmen als "Aktive Tätigkeit" ändert sich an dem Erstattungsbetrag praktisch nichts.

    Ich habe sonst keine weiteren Bereiche oder Felder gefunden, wo ich bzgl. Abfindung etwas steuern könnte.

    Der Prüfer hat auch nichts zu Meckern.

    Mache ich etwas falsch, oder kennt das Programm die Fünftelregelung nicht?

    Vielen Dank für Hinweise.

  • Findet sich in der Steuerberechnung keine Zeile mit dem Text: Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG oder so ähnlich.

    Hat der AG den Abfindungsbetrag zusätzlich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen oder nicht ?

    Werden denn im Zusammenhang mit der Rente der Ehefrau Vorauszahlungen geleistet ? Man muss ja nicht den Rückzahlungsbetrag ansehen,

    sondern die festgesetzte Steuer.

  • Vielen Dank für die schnelle - und vor allem - zielführende Antwort!

    Der AG hat in Feld 19 nichts eingetragen. Wohl aber in Feld 10-12, was ich Tr... im Programm falscherweise in 3-5 übertragen habe. Jetzt sind die Ergebnisse wie erwartet, und ich kann auf dieser Basis ganz gezielt die weitere "Optimierung" der Abfindungsbesteuerung planen.

    Nochmal allerbesten Dank!

  • Hallo kgiesel,

    warum nutzt du nicht den Service der Akademischen Arbeitsgemeinschaft - die VaSt?

    Dann wird bei richtiger Nutzung der SteuerSparErklärung
    alles was du über die VaSt bekommen kannst
    richtig in die Eingabefelder eingetragen.

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