Frage:
Ist man bei der Einkommensteuererklärung Abgabepflichtig alleine wegen Zinsen vom Finanzamt?
Wenn man im betreffenden Steuerjahr "Zinsen zur Einkommensteuer" bekommen hat,
ist man alleine dadurch abgabeflichtig für die Einkommensteuererklärung?
Auch wenn man mit den "Zinsen vom Finanzamt" den Sparerfreibetrag nicht überschreitet?
Oder nur dann,
wenn man mit den "Zinsen vom Finanzamt" den Sparerfreibetrag überschreitet?
Also die "Zinsen vom Finanzamt" effektiv nachversteuern muss.
Vielen Dank für Antworten.