Hallo,
Ich (freiberufliche Dozentin) bin qua Kleinunternehmerregelung von der UST befreit. Für Unternehmen biete ich Mitarbeiterseminare an. Ein Freund in Großbritannien (selbständig und mehrwertsteuerpflichtig in GB) hat Seminare im Portfolio, die meine gut ergänzen.
Meine Fragen betreffen ein schriftliches Angebot per Briefpost an ausgewählte Unternehmen in Deutschland.
Das Angebot kommt von mir alleine, trägt mein Logo, meine Konditionen, meine Unterschrift.
Ich liste den Freund aus England als Trainer einiger Seminare, die zur Auswahl stehen.
Wenn der Kunde ein Seminar des Briten bestellt (wird online durchgeführt), rechnet der Kunde mit mir ab, also ohne Mehrwertsteuer.
Dann würde der britische Trainer mir eine Rechnung stellen, diese MIT Mehrwertsteuer.
Meine Fragen:
1. Würde ein solches Angebot unseren legalen Vorschriften entsprechen?
2. Würde ein solches Angebot unseren legalen Vorschriften auch dann entsprechen, wenn ich ausschließlich ein Seminar
des britischen Trainers unter meinem Namen in Deutschland ohne Mehrwertsteuer anbiete?
Freundliche Grüße