In der Urkunde vom Deutschlandstipendium steht:
Grund für die Bewilligung:
Für herausragende Leistungen im Studium und hohes Engagement
Das Deutschlandstipendium wird bezahlt von
je zur Hälfte durch SAP SE und das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Frage:
Muss das Deutschlandstipendium bei Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person
in der Steuererklärung der Eltern angegeben werden,
die Ihr auswärts studierendes Kind finanziell unterstützen?
Im Steuerberater steht:
Weiterhin reduziert sich der Unterhaltshöchstbetrag nicht um Ausbildungshilfen, die
eine besondere Leistung belohnen (z.B. Begabtenförderung)
Genau das „Für herausragende Leistungen im Studium“
ist der Grund für die Bewilligung des Deutschlandstipendiums!
Was ist eure Meinung?