Werte können nicht stimmen, oder doch?

  • Hallo,


    ich bin aktuell schier am Verzweifeln und steige einfach nicht hinter meinen Fehler. Bestimmt könnt ihr mir helfen.


    Ich bin dieses Jahr von meiner Mietwohnung nur drei Straßen weiter in meine nun gekaufte Eigentumswohnung gezogen.


    In meiner alten Wohnung hatte ich gemäß den Nebenkostenabrechnungen meiner Vermieterin genau 184,72€ p.a. Grundsteuer zu bezahlen.


    Soweit so gut.


    Nun habe ich mich um meine neue Grundsteuer gekümmert. Ich denke so weit kann sie von dem Wert nicht abweichen. Aber weit gefehlt, ich bekomme völlig unrealistische Werte heraus.


    Dabei war es, so fand ich es, sehr simpel. Aber vermutlich bin ich einfach zu blöd meinen Fehler zu erkennen.


    Ich wohne in Baden-Württemberg.


    Meine Gemeinde hat einen Hebesatz B von 445%


    Die Grundstücksfläche (also das gesamte Grundstück inkl. Garten, Parkplatz, usw.) hat 486 qm.


    Laut BORIS ist der Bodenrichtwert auf 730€/qm festgesetzt.


    Mein Miteigentumsanteil ist laut Teilungserklärung 36/100. Also 360/1000? Hier muss doch der gesamte Wert eingetragen werden, oder? Also ich hab für Wohnen, Hobbyraum, Garage und Stellplatz jeweils eigene Werte (29+3+4=36).


    Mit diesen Angaben bekomme ich eine Grundsteuer von 517€!


    Da ich gelesen habe, dass die bisherige Grundsteuer zwar von der neuen abweichen kann, jedoch im Schnitt die Gemeinden angehalten sind die Einnahmen Pi mal Daumen gleichbleibend zu lassen, verstehe ich es nicht. Die 730€/qm sind hier im Speckgürtel Stuttgarts nicht wirklich außergewöhnlich. Aber 517€ sind massiv mehr, als die 184€ bei exakt gleichem Wohngebiet (lt. BORIS haben beide auch 730€) und praktisch gleicher Fläche (472 qm alt vs. 486 qm neu)


    Irgendwo mache ich einen gedanklichen Fehler, so hoffe ich jedenfalls. Aber ich komme nicht dahinter. Kann mir jemand von euch den entscheidenden Hinweis geben?


    Viele Grüße und herzlichen Dank!

  • Ihr neuer Einheitswert beträgt 127.000 €x Meßbetrag 0,91 v.T = Grundsteuermeßbetrag von 115 €.


    Da die Gemeinden/Städte sich verpflichtet haben, den Hebesatz zum 1.1.2025 zu senken, kann die neue Grundsteuer noch nicht berechnet werden.

  • Ah! Talberg, vielen lieben Dank! Diese Information fehlte mir. Ich danke recht herzlich. Du hast mir gerade den Tag gerettet. Gut, warten wir mal ab, was dann 2025 wirklich passiert. Aber wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen.

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