Bei 6 Testfällen (mit Beträgen die man leicht berechnen kann) bekomme ich mit der nachfolgenden „Schritt für Schritt“ Arbeitsanleitung
bei der nachträglichen Änderung der Restnutzungsdauer von PC-Teilen (Arbeitnehmer-Werbungskosten)
immer den richtigen Restwert.
In der Eingabemaske
Werbungskosten -> Arbeitsmittel -> Abschreibung Arbeitsmittel -> X. Arbeitsmittel
- Bei „Ermittlung der Werbungskosten“
Änderung Restnutzungsdauer, Nachträgliche Herstellungskosten, Reparaturen 2021
Klick auf [>] - Bei „Restnutzungsdauer des Arbeitsmittels am 1.1.2021“
„neu geschätzt“ auswählen - Bei „Restnutzungsdauer in Monaten“ eine 1 eingeben.
In der dann erscheinenden Bildschirmmaske
Klick auf [Weiter]
Frage
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Ist das die richtige Vorgehensweise?