Arbeitnehmer-Werbungskosten: nachträgliche Änderung der PC-Nutzungsdauer auf Sofortabschreibung

  • Arbeitnehmer, die Computer zu Hause beruflich nutzen, mussten vor dem Steuerjahr 2021 Anschaffungen über 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) auf mindestens 36 Monate monatsgenau abschreiben.

    Unselbständige Teile mussten auch bei Anschaffungskosten unter 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) auf 36 Monate monatsgenau abgeschrieben werden.

    Natürlich nur jeweils den beruflichen Anteil der Anschaffungskosten.


    Im (ab dem) Steuerjahr 2021 entfällt nicht nur das Betragslimit von 800 Euro,

    sondern es kann auch der zum 01.01.2021 vorhandene steuerliche Restwert im Jahr 2021 vollständig steuerlich abgesetzt werden.


    Ich habe jeweils die Steuerdatei aus den Vorjahren übernommen

    und daher eine sehr große Anzahl zum 01.01.2021 noch nicht vollständig abgeschriebener PC-Teile aus den Vorjahren.


    Frage 1:

    =====

    Hat schon jemand in der SteuerSparErklärung 2022 bei Arbeitnehmer-Werbungskosten die PC-AfA auf Sofortabschreibung geändert?


    Frage 2:

    =====

    Hat die SteuerSparErklärung 2022 dabei den steuerlichen Restwert in allen Fällen automatisch richtig berechnet?


    Frage 3:

    =====

    Wie habe ihr das gemacht?
    Bitte eine „Schritt für Schritt“ Arbeitsanleitung, am besten mit erklärten Screenshots

    (Die Anleitung in der SteuerSparErklärung 2022 dazu ist – sehr dezent ausgedrückt – „sehr erklärungsbedürftig“.


    Vielen Dank im Voraus.

    2 Mal editiert, zuletzt von WMenzel (21. Oktober 2022 um 10:47)

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