Handwerkerleistungen werden bisher in dieser Version 24.39.145 StE 2018 immer noch nicht detailliert ausgegeben. Das führt regelmäßig bei/ab einer Steuerermäßigung höher 400 Euro oder Abweichung der bisher geltend gemachten Summen, zur Ablehnung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt entgegnet dann stets mit dieser Textformel:
„Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienst-,
Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen konnte nicht
gewährt werden, soweit/weil die Arbeitskosten (einschl. Fahrt- und
Maschinenkosten) anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert
ermittelt werden konnten. Eine Aufteilung im Schätzungswege ist nicht
zulässig.“
Logischerweise gibt es in dieser Ausgabe noch keine Ausgabe -Haushaltsnahe Dienstleistungen- mit der gebotenen Unterscheidung Rechnungssumme und Lohnanteil. Und das Finanzamt könnte ja auch, sich die Belege anfordern. Tut es aber nicht. Und der Textbaustein den das Finanzamt dazu anwendet, braucht auch nicht weiter vertieft zu werden. Diese Steuerermäßigungen müssen regelmäßig im Einspruchverfahren geltend gemacht werden, wenn dafür Zeit geblieben war und rechtzeitig Kenntnis davon erlangt wurde.
Ist es beabsichtigt, dass auch in dieser Version im komprimierten Elsterausdruck noch die Aufwendungen in der Zeile 73 des Hauptvordrucks detailliert mit den einzelnen Beträgen ausgegeben werden können?