Handwerkerleistungen im Haushalt, keine Detaillierung

  • Handwerkerleistungen werden bisher in dieser Version 24.39.145 StE 2018 immer noch nicht detailliert ausgegeben. Das führt regelmäßig bei/ab einer Steuerermäßigung höher 400 Euro oder Abweichung der bisher geltend gemachten Summen, zur Ablehnung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt entgegnet dann stets mit dieser Textformel:

    „Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienst-,

    Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen konnte nicht

    gewährt werden, soweit/weil die Arbeitskosten (einschl. Fahrt- und

    Maschinenkosten) anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert

    ermittelt werden konnten. Eine Aufteilung im Schätzungswege ist nicht

    zulässig.“

    Logischerweise gibt es in dieser Ausgabe noch keine Ausgabe -Haushaltsnahe Dienstleistungen- mit der gebotenen Unterscheidung Rechnungssumme und Lohnanteil. Und das Finanzamt könnte ja auch, sich die Belege anfordern. Tut es aber nicht. Und der Textbaustein den das Finanzamt dazu anwendet, braucht auch nicht weiter vertieft zu werden. Diese Steuerermäßigungen müssen regelmäßig im Einspruchverfahren geltend gemacht werden, wenn dafür Zeit geblieben war und rechtzeitig Kenntnis davon erlangt wurde.

    Ist es beabsichtigt, dass auch in dieser Version im komprimierten Elsterausdruck noch die Aufwendungen in der Zeile 73 des Hauptvordrucks detailliert mit den einzelnen Beträgen ausgegeben werden können?

  • Danke für die Info. Verständlich ist das schon, dass in dieser gebotenen Kürze, wo mit dieser Version noch Steuerfälle übermittelt werden können, die Frist endet ja bekanntlich am 31.12.2022, keine „Erweiterungen“ mehr vorgenommen werden. In den vergangenen Jahren war das bisher auch kein Problem. Das Risikofallmanagement der Finanzverwaltung war mit Einführung dieser Version noch nicht flächendeckend etabliert. Und so war es der einzelnen Entscheidung der Sachbearbeiter überlassen, Belege bei Bedarf einzufordern. Doch sieht anscheinend die belastende Situation bei den Finanzämtern nicht so überschaubar aus. Die Sachbearbeiter erhalten die ausgesteuerten Fälle ungefiltert wohl ohne nähere Bestimmung. Irgendetwas scheint am Steuerfall im Argen zu liegen. Die Sachbearbeiter retten sich dann mit einer beinahe ebenso oberflächlichen Entscheidungshilfe, die betreffenden Steuerabzugsmerkmale nicht mehr zu gewähren, wenn der Sachverhalt nicht sogleich aufgelöst werden kann. Im Einspruchsverfahren, wenn dann endlich einmal wieder eine sachbearbeitende Person sich Zeit nehmen kann, wird den Beschwerden abgeholfen, dann sogar so, als wäre der Fall das erste Mal erst korrekt bearbeitet worden.

    Eine Empfehlung die einzelnen Belege /Rechnungen usw. doch gleich mit der Steuererklärung einzureichen, insbesondere, wenn man noch das alte Verfahren mit Unterschrift auf der komprimierten Steuererklärung verwenden würde und sowieso Post übergeben wird, mögen hin und wieder gelingen. Doch in der kurzen Zeit häufen sich diese Fälle. Da bleibt dann nur die Empfehlung sehr wachsam zu sein.

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