Hallo, ich habe das Problem das ich Flurstücke für die ich einen Grundsteuerbescheid vorliegen haben und für die ich aufgefordert wurde Grundsteuerdaten einzutragen , nicht als neues Grundstück anlegen kann. Bei der Anlage eines neuen Grundstücks gibt es keine Möglichkeit Grundstücke nur mit Flur/Flurstück-Angeben anzulegen. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Viele Dank. Rüdiger